Kommission schlägt internationale Charta für Informationsgesellschaft vor
Die Europäische Kommission hat empfohlen, eine internationale Debatte über die Politik im Bereich der globalen Kommunikation aufzunehmen, die zur Verabschiedung einer internationalen Charta für die Kommunikation führen könnte. Die Idee wurde ursprünglich im September 1997 von Kommissionsmitglied Martin Bangemann während einer Ansprache auf der Telecom Interactive Konferenz vorgebracht und wurde jetzt von der Kommission aufgegriffen. Bei der vorgeschlagenen Charta würde es sich um eine multilaterale Übereinkunft über ein Koordinierungsverfahren handeln, durch das Hinternisse für den globalen elektronischen Markt beseitigt werden sollen. Sie würde auf der Arbeit bestehender internationaler Organisationen aufbauen und die Privatwirtschaft und interessierte gesellschaftliche Gruppen würden zur Beteiligung an diesem Prozeß aufgefordert werden. Die Charta wäre jedoch nicht verbindlich und soll auch keine neue internationale Aufsichtsbehörde schaffen. Die Kommission glaubt, daß die neue Charta bis Ende 1999 verabschiedet sein könnte. Sie schlägt vor, daß im Laufe des Jahres 1998, spätestens aber Anfang 1999, eine internationale Ministerkonferenz zur Erörterung der Charta organisiert wird. Zwar fördert die EU bereits eine Anzahl von Initiativen bezüglich der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs und anderer neuer Dienstleistungen bzw. nimmt an diesen Teil, auf internationaler Ebene werden derartige Tätigkeiten jedoch nicht immer koordiniert. Mitunter beruhen sie auch auf unterschiedlichen Konzepten. Die Kommission befürchtet, daß unzureichend angepaßte oder bruchstückhafte Vorschriften die Entwicklung der "Online-Wirtschaft", die in den nächsten Jahren ein enormes Wachstum verzeichnen wird, behindern werden. Grundsätzlich wird der rechtliche Rahmen des Offline-Bereichs auf den Online-Bereich angewendet werden. Die technischen Möglichkeiten von offenen Netzen wie Internet stellen jedoch schon heute bestimmte Bereiche der Rechtsordnung auf die Probe. Die Kommission hat eine Anzahl von Rechtsbereichen identifiziert, in denen angesichts der zunehmenden grenzüberschreitenden Dimension elektronischer Tätigkeiten Klärungen oder Anpassungen der bestehenden rechtlichen Regeln und Durchsetzungsmechanismen erforderlich sind: - Die Entstehung eines globaleren Arbeitsmarktes macht Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Erbringung von Leistungen notwendig. - Unterschiede im Datenschutzrecht werden den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr behindern. - Die globale Online-Werbung mit nationalen und supranationalen Handelsmarken wirft Probleme auf. Es werden bereits Probleme mit der Harmonisierung von Internet-Domainbezeichnungen untersucht. - Die bestehenden Rahmen für den Verbraucherschutz müssen weiterentwickelt werden, um das Vertrauen der Online-Käufer zu stärken. Die Kommission schlägt ein gemeinsames globales Konzept durch eine nicht rechtsverbindliche internationale Charta vor. Diese würde die Arbeit bestehender Organisationen berücksichtigen, aber keine neue internationale Aufsichtsbehörde einrichten. Im Laufe des Jahres 1988 wird die Kommission ihre Vorschläge mit Experten aus den Mitgliedstaaten, Vertretern der Nutzer und anderen Interessierten in Gesprächen am runden Tisch besprechen. Auf internationaler Ebene wird sie sich bemühen, einen aktiven EU-weiten Beitrag der Privatwirtschaft und des öffentlichen Sektors zum Konsensbildungsprozeß zu unterstützen.