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Angleichung von Aspekten des Urheberrechts und verwandten Rechten in der Informationsgesellschaft

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag für die Angleichung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Rechte in der Informationsgesellschaft verabschiedet. Die auf dem Gebiet des Urheberrechts und verwandter Rechte geltenden Rechtsvorschriften werd...

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag für die Angleichung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Rechte in der Informationsgesellschaft verabschiedet. Die auf dem Gebiet des Urheberrechts und verwandter Rechte geltenden Rechtsvorschriften werden in der entstehenden Informationsgesellschaft als unzureichend angesehen, da die Grenzen durch globale Netze überwunden werden und neue Technologien neue Materialverwendungen ermöglichen. Die Kommission hat 1995 ein Grünbuch über dieses Thema veröffentlicht und anschließend ein ausführliches Beratungsverfahren folgen lassen. Dieses Verfahren identifizierte die eindeutige Notwendigkeit der Angleichung der bestehenden Schutzmaßnahmen für geistiges Urheberrecht als Teil der Entwicklung der Informationsgesellschaft. Der Kommissionsvorschlag befaßt sich mit zwei Bereichen. Erstens soll der Rechtsschutz angeglichen werden, um einheitliche Grundlagen für das Urheberrecht innerhalb des Binnenmarktes zu schaffen und die uneingeschränkte Verbreitung neuer Produkte und Dienste mit entsprechendem Schutz in der gesamten EU zu ermöglichen. Der zweite Zielbereich ist die technologische Seite, wo der Vorschlag die Entwicklung von Systemen für die Handhabung und den Schutz elektronischer Rechte beleuchtet. Er legt vier Punkte fest, die gesetzgebende Maßnahmen zur Beseitigung der Hindernisse erforderlich machen: das Vervielfältigungsrecht, das Recht, Produkte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, Rechtsschutz der Integrität von technischer Identifizierung und von Schutzplänen und das Verbreitungsrecht, einschließlich des Erschöpfungsprinzips. Der Kommissionsvorschlag folgt auf die internationale Vereinbarung der 1996 durch die World Intellectual Property Organization (WIPO) geschlossenen Abkommen, die die Maßstäbe in diesen Gebieten bestimmen. So wird die Richtlinie das Mittel zur Umsetzung einer Anzahl von EU-Verpflichtungen im Rahmen dieser Abkommen.

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