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Der erste Bericht der Kommission über die Implementierung universeller Telekommunikationsdienste

Die Europäische Kommission hat ihren ersten Überwachungsbericht über universelle Telekommunikationsdienste in der EU veröffentlicht. Der Bericht erscheint im Nachgang zur Liberalisierung des Sektors in der EU, die im Januar 1998 in Kraft trat. Die Bereitstellung universeller ...

Die Europäische Kommission hat ihren ersten Überwachungsbericht über universelle Telekommunikationsdienste in der EU veröffentlicht. Der Bericht erscheint im Nachgang zur Liberalisierung des Sektors in der EU, die im Januar 1998 in Kraft trat. Die Bereitstellung universeller Dienste in der Telekommunikationsgesetzgebung der EU bedeutet, daß jeder Bürger - ungeachtet seines Lebensstandards oder seiner Region - Zugang zu einem bestimmten Mindestmaß an erschwinglichen Telekommunikationsdiensten haben sollte. Dazu gehören u.a. Sprachtelefondienst, Fax und elektronische Datenübertragung, die Zugriff zur Informationsgesellschaft vermitteln. Dem Bericht nach verbessern sich in ganz Europa laufend das Niveau sowie die Preise und Qualität der Dienste; des Weiteren werden die Verbraucherrechte ständig verstärkt. Beispiele zu diesen Verbesserungen sind u.a. die allmähliche Zunahme der Telefondurchdringung und der Anstieg des Niveaus der Dienstleistungen; eine Verringerung der Kluft zwischen den Mitgliedstaaten; echte Preissenkungen für die meisten Nutzer; sowie die Einführung weiterer Verbraucherschutzrechte. In Anbetracht der aus dem Bericht hervorgehenden Analyse betrachtet es die Kommission nicht als erforderlich, die Definition universeller Dienstleistungen neu zu formulieren. In dem Maße, wie sich die Telekommunikationsliberalisierung auch weiterhin auf den Markt auswirkt, werden diese Auswirkungen von der Kommission jedoch überwacht, um sicherzustellen, daß die Vorteile stärkeren Wettbewerbs von allen Bürgern wahrgenommen werden können.