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Übereinkommen der Industrie über Zugang zum elektronischen Geschäftsverkehr für KMU

Am 25. Februar 1998 wurde von über 100 Unternehmen, KMU, Handelsverbänden und lokalen Gebietskörperschaften in Brüssel eine Absichtserklärung (MOU) über freien Zugang zum elektronischen Geschäftsverkehr für KMU unterzeichnet. Dieses Übereinkommen folgt einer Initiative der Eur...

Am 25. Februar 1998 wurde von über 100 Unternehmen, KMU, Handelsverbänden und lokalen Gebietskörperschaften in Brüssel eine Absichtserklärung (MOU) über freien Zugang zum elektronischen Geschäftsverkehr für KMU unterzeichnet. Dieses Übereinkommen folgt einer Initiative der Europäischen Kommission zum Gewährleisten der besten Methoden auf dem Gebiet des elektronischen Geschäftsverkehrs. Die Unterzeichnung der Absichtserklärung wurde von dem für Industrie, Telekommunikation und die Informationsgesellschaft zuständigen Kommissionsmitglied Martin Bangemann begrüßt: "Dies ist ein gutes Beispiel für eine Art von Selbstregulierung, die das Vertrauen der Nutzer in den elektronischen Handel stärken wird. Ich bin vor allem zufrieden, daß zu den Unterzeichnern der Erklärung auch eine große Zahl von KMU und ihrer Organisationen zählt." Die Leitlinien sind das Ergebnis von Diskussionen in der Industrie über einen Zeitraum von zwölf Monaten, die eine Einigung über praktische Lösungen für Probleme wie die Interoperabilität des elektronischen Geschäftsverkehrs zum Ziel hatten. Sie heben die Bedeutung von KMU in der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs in Europa hervor. Die folgende fünf Hauptbereiche werden von den Leitfäden abgedeckt: - Entwicklung einer Architektur für den elektronischen Geschäftsverkehr: eine umfassende vereinbarte Architektur wird die Interoperabilität ermöglichen; - Normen für Produktinformationen und Marketing: das Übereinkommen fordert die Entwicklung gemeinsamer Normen, um grenzüberschreitende Online-Recherchen zuzulassen; - Austausch rechtsverbindlicher Dokumente: damit sichergestellt ist, daß Nutzer elektronischen Unterschriften und elektronischen Zahlungsmethoden trauen können, werden Richtlinien für Zertifizierungsbehörden benötigt; - Zahlungssysteme: Es müssen freiwillige Industrievereinbarungen abgeschlossen werden, um zu gewährleisten, daß elektronische Zahlungsmethoden kompatibel und interoperabel sind; - Rechte und Pflichten: Fragen wie Datenschutz, Urheberrecht und das Recht auf Wiedergutmachung müssen ebenfalls behandelt werden, um sicherzustellen, daß Nutzer Vertrauen in den elektronischen Marktplatz haben.