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Verbesserung des Geschäftsumfelds für neue Unternehmen

Auf eine Initiative des für Unternehmenspolitik zuständigen Kommissars, Christos Papoutsis, hat die Europäische Kommission eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten verabschiedet, die die beste Praxis auf dem Gebiet der Verbesserung und Vereinfachung des Geschäftsumfelds für neu ...

Auf eine Initiative des für Unternehmenspolitik zuständigen Kommissars, Christos Papoutsis, hat die Europäische Kommission eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten verabschiedet, die die beste Praxis auf dem Gebiet der Verbesserung und Vereinfachung des Geschäftsumfelds für neu gegründete Unternehmen identifiziert und Maßnahmen für die Anlaufphase unter Einbeziehung der einzelstaatlichen Behörden detailliert. Die Empfehlung konzentriert sich speziell auf die Notwendigkeit der Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei der Unternehmensgründung und soll diesen durch geschäftsfreundliche Maßnahmen reduzieren. Dazu gehört u.a. die Einrichtung einer Kontaktstelle für die Eintragung neuer Unternehmen. Die Empfehlung geht auch auf die Förderung von Unternehmen in den ersten Entwicklungsjahren ein. Hier soll der Aufwand hinsichtlich der Besteuerung und der Sozialabgaben sowie aus der Sicht der Umweltanforderungen und der Forderung nach statistischen Angaben reduziert werden. Zu den spezifischen, in der Empfehlung angesprochenen Maßnahmen zählen: - Einrichtung spezifischer Kontaktstellen für die Formalitäten bei der Unternehmensgründung; - Unternehmen sollten nur ein einziges Formular auszufüllen haben, das dann an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden kann; - Vergabe einer einzigen amtlichen Geschäftsnummer für jedes Unternehmen, die dann für den gesamten Verkehr mit den verschiedenen Stellen gültig ist; - Einführung von Maßnahmen zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens, wie z.B. automatisches Recht auf Aufnahme einer Geschäftstätigkeit, wenn sich die zuständigen Organe nicht äußern; - Bevorzugte finanzielle Behandlung von neu gegründeten Unternehmen und vereinfachte Verfahren für die Handhabung der Mehrwertsteuer bei KMU; - Reduzierung der Sozialabgaben, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden; - Bessere Koordinierung unter den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden zur Verbesserung ihres Dialogs mit der Geschäftsumgebung (z.B. Reduzierung der Belastung durch unterschiedliche Formulare und Berichtszeiträume usw.).