CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-28

Article available in the following languages:

Kommission bestimmt Empfehlungen zu Preisen für Telekomdienste

Die Europäische Kommission hat sich auf eine Empfehlung zu den Preisen geeinigt, die Telekommunikationsbetreiber nach der Liberalisierung des EU-Telekommunikationsmarktes (am 1. Januar 1998) anderen Betreibern für die Zustellung von Anrufen berechnen dürfen. Die Empfehlung wir...

Die Europäische Kommission hat sich auf eine Empfehlung zu den Preisen geeinigt, die Telekommunikationsbetreiber nach der Liberalisierung des EU-Telekommunikationsmarktes (am 1. Januar 1998) anderen Betreibern für die Zustellung von Anrufen berechnen dürfen. Die Empfehlung wird im wesentlichen zu einer Senkung der Kosten für die Zusammenschaltung beitragen, die für Marktzugänger eines der größten Hindernisse darstellen. Kommissionsmitglied Martin Bangemann, zuständig für Telekommunikationspolitik, stellte fest, daß "Der Preis für diese Zusammenschaltung mit darüber entscheiden wird, wie schnell sich der Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten in der EU entwickeln werden". Er sagte, daß die Kommission "dem Markt ein deutliches Signal sendet, daß wir in Europa sehr wettbewerbsfähige Zusammenschaltungsentgelte erwarten". Die Kommission empfiehlt, den Zusammenschaltungskosten in einem liberalisierten Markt die zukunftsrelevanten langfristigen Grenzkosten zugrunde zu legen. In Monopolsituationen konnten die Netzbetreiber ihre Preise an den Anschaffungs- und Herstellkosten ausrichten. Aber in den künftig von Wettbewerb geprägten Märkten müssen die Unternehmen für ihr Fortbestehen zukunftsorientiert handeln. Die empfohlenen Zusammenschaltungsentgelte auf der Grundlage der " besten gegenwärtigen Praxis" basieren auf den Preisen in den drei Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Kosten. Diese empfohlenen Preise sind nicht verbindlich, sollen jedoch so lange gelten, bis daß die Zusammenschaltungsentgelte basierend auf zukunftsrelevanten langfristigen Grenzkosten bestimmt werden können. Die von der Kommission festgelegten empfohlenen Zusammenschaltungsentgelte (in 1/100 ECU) decken die Zustellung eines Anrufs zu Spitzenzeiten in wie folgt ab: - Zusammenschaltung auf lokaler Ebene (Zugang zu mehreren Tausen Kunden, die an eine Ortsvermittlungsstelle angeschlossen sind): zwischen 0,6 und 1,0 Hundertstel ECU pro Minute; - Einfachtransit-Zusammenschaltung (Zugang zu 500.000 bis 1 Mio. Kunden in einem Großstadtgebiet): zwischen 0,9 und 1,8 Hundertstel ECU pro Minute; - Doppeltransit-Zusammenschaltung (Zugang zu Kunden in einem nationalen Netz): zwischen 1,5 und 2,6 Hundertstel ECU pro Minute.

Verwandte Artikel