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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Fünftes Rahmenprogramm der Europäischen Atomenergiegemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen, 1998-2002

 
Wie beim Vierten Rahmenprogramm ist ein separater gesetzgebender Beschluß erforderlich, um die Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im nuklearen Bereich abzudecken, die unter dem Euratom-Abkommen umgesetzt werden sollen.

Für den Zeitraum 1998-2002 konzentriert sich das Euratom Rahmenprogramm auf Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen betreffend gesteuerte Kernfusion sowie Energiesysteme betreffend Kernspaltung.

Das Euratom Rahmenprogramm umfaßt sowohl thematische als auch horizontale Aspekte, wie auch Maßnahmen, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) ergriffen werden sollen. Wie bei dem Projektvorschlag für das Fünfte EG Rahmenprogramm setzen sich die thematischen Aspekte aus drei Komponenten zusammen:

- eine Schlüsselmaßnahme;
- Maßnahmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung generischer Technologien;
- Aktivitäten zur Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen.

Es ist eine einzige 'Schlüsselmaßnahme' vorgeschlagen worden, die sich auf gesteuerte Kernfusion konzentriert. Dadurch soll die Schlüsselaktion 'Hochentwickelte Energiesysteme und -Dienstleistungen' ergänzt werden, die unter dem thematischen Programm zum 'Wettbewerbsfähigen und anhaltenden Wachstum' im Fünften EG-Rahmenprogramm vorgeschlagen wurde.

Fortlaufende Forschung, die unter früheren Rahmenprogrammen durchgeführt wurde, ist das langfristige Ziel der Schlüsselmaßnahme, wobei alle Forschungsmaßnahmen erfaßt sind, die in den Mitgliedstaaten und der Schweiz zwecks Nutzung von Kernfusion unternommen werden. Die Forschungsarbeiten sind auf die gemeinsame Schaffung von Reaktorprototypen für Kraftwerke ausgerichtet, welche die Erfordernisse der Gesellschaft sowie die Bedingungen der umwelttechnischen Kompatibilität und der wirtschaftlichen Tragbarkeit erfüllen.

Die geplante Strategie zur Erfüllung dieses langfristigen Ziels umfaßt die Entwicklung eines experimentellen Reaktors (Next Step) und danach eines Demonstrationsreaktors (DEMO). Der bisherige Fortschritt legt nahe, daß der Bau des Next Step im Laufe des nächsten Jahrzehnts sowohl technisch durchführbar als auch strategisch erforderlich ist. Dieser Vorgang sollte sich vorzugsweise im Rahmen des internationalen Kooperationsprojekts ITER (International Thermonuclear Experimental Reactor) abspielen, unter Teilnahme der Mitgliedstaaten sowie der Schweiz einerseits und Japan, Rußland und den USA andererseits.

Die untergeordneten Kategorien dieses Postens enthalten weitere Einzelheiten über die im Rahmen des spezifischen Programms durchzuführenden Maßnahmen.

Die horizontalen Aspekte sind identisch mit den Ausführungen des geplanten Fünften EG Rahmenprogramms, d.h.:

- Bestätigung der internationalen Rolle der gemeinschaftlichen Forschung;
- Innovation und Teilnahme von KMU;
Verbesserung des Humanpotentials.

Ausführliche Informationen über die Vorbereitung des Fünften Rahmenprogramms sind über den WWW-gestützten CORDIS Dienst 'Fifth Framework Focus' unter folgender Adresse erhältlich:

http://www.cordis.lu/fifth/home.html(öffnet in neuem Fenster)
Zur Unterstützung der Forschung betreffend gesteuerte Kernfusion und Energiesysteme betreffend Kernspaltung.
(a) Schlüsselmaßnahmen
Eine Schlüsselmaßnahme - gesteuerte Kenfusion:

Das langfristige Ziel, wobei alle Forschungsmaßnahmen erfaßt sind, die in den Mitgliedstaaten und der Schweiz zwecks Nutzung von Kernfusion unternommen werden, ist die gemeinsame Schaffung von Reaktorprototypen für Kraftwerke, welche die Erfordernisse der Gesellschaft erfüllen - Betriebssicherheit, Umweltverträglichkeit, wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Die geplante Strategie zur Erfüllung dieses langfristigen Ziels umfaßt die Entwicklung eines experimentellen Reaktors (Next Step) und danach eines Demonstrationsreaktors (DEMO).

Während des Zeitraums von 1998 bis 2002 beinhaltet die Umsetzung der Strategie Folgendes:

- Die Fusionsphysik- und -technologiemaßnahmen, die für die Assoziationen und die europäische Industrie erforderlich sind, um die nötigen Kapazitäten für den Bau des Next Step zu entwickeln und die Vorbereitungen für seinen Betrieb zu treffen; die Europäische Union nimmt im Hinblick auf seinen potentiellen Bau weiterhin an den ausführlichen Konstruktionsmaßnahmen für ITER teil;

- Aktivitäten im Bereich Physik zur Verbesserung der grundlegenden Konzepte von Fusionsanlagen; langfristig angelegte technologische Aktivitäten, die erforderlich sind, um bei der Nutzung von Kernfusion Fortschritte zu machen.

Zu den Aktivitäten gehört ferner die Erzielung der Betriebsfähigkeit im vollen industriellen Maßstab des Joint European Torus (JET) - dem Hauptinstrument, von dem sich durch Hochrechnung die Daten für den experimentellen Reaktor ableiten lassen.

Die Schlüsselmaßnahme umfaßt außerdem:

- Revision von Sicherheits- und Umweltaspekten unter neuen Perspektiven;
- Weitere Studien über die sozio-ökonomischen Aspekte;
- im Rahmen der Bemühungen um Kontaktpflege Koordinierung in den Mitgliedstaaten der bürgerlichen Forschungsmaßnahmen durch Inertialeinschluß;
- Verbreitung der Ergebnisse und der Informationen in der Öffentlichkeit.

(b) Maßnahmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung generischer Technologien

Die Arbeit wird sich auf folgende vorrangige Forschung konzentrieren:

- Betriebssicherheit bestehender Anlagen, einschl. Fragen hinsichtlich der Verlängerung der Standzeit von Reaktoren, der technologischen Aspekte schwerer Unfälle sowie Strategien und Methoden betreffend die Reaktion auf Unfälle und Situationen nach Unfällen;

- Schutz und Sicherheit der Brennstoffkreislaufs; ein gemeinsamer, auf wissenschaftlicher Basis gestützter Ansatz zur Verwaltung, Entsorgung und Minimierung radioaktiver Abfälle;

- Strahlungsschutz, mit Schwerpunkt auf Kenntnis und Bewußtsein hinsichtlich der mit ionisierender Strahlung verbundenen Gefahren, insbesondere den Auswirkungen der Exposition mit geringen Strahlungsdosen, der Handhabung kerntechnischer Notfälle sowie der Sanierung kontaminierter Zonen;

- Studien über neue Kernkraftanlagen, hochentwickelte und effizientere Brennstoffe, künftige Systeme und Konzepte zur Erhöhung der Sicherheit des kompletten Brennstoffkreislaufs sowie über die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie - insbesondere hinsichtlich externer Absatzmärkte; diese Studien erstrecken sich auf Sicherheitsanalyse, Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt sowie die aussichtsreichsten Ansätze vom technologischen und wirtschaftlichen Standpunkt im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklungsperspektive;

- Entwicklung von Technologien und Methoden hinsichtlich Vorsichtsmaßnahmen bei Spaltmaterial, welche die neuen Aufgaben erfüllen: Änderungen im Brennstoffkreislauf, der steile Anstieg im Lagervorrat von Spaltmaterial infolge der nuklearen Abrüstung, die zusätzlichen Verpflichtungen, die sich aus neuen internationalen Abkommen ergeben, der illegale Handel mit Spaltmaterial;

- Förderung der Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Ländern und den Ländern der früheren Sowjetunion: Entwicklung spezifischer Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit, die zur Verbesserung der Sicherheit von Kernreaktoren, der Abfallbewirtschaftung in diesen Ländern sowie zum Strahlungsschutz und der Kontrolle von Spaltmaterial beitragen; Entwicklung der Maßnahmen zur Koordinierung und internationalen Zusammenarbeit innerhalb des Rahmenprogramms. Es wird möglich sein, Geldmittel der Gemeinschaft zur Erleichterung einer derartigen Teilnahme im Einklang mit den Vorschriften flüssig zu machen, die im Zuge der Entscheidung über das spezifische Programm verabschiedet werden.

(c) Unterstützung für Forschungsinfrastrukturen. Diese Maßnahme ist auf optimale Nutzung auf Gemeinschaftsebene der Testanlagen für nukleare Energieforschung ausgerichtet, was insbesondere für diejenigen Anlagen gilt, die im Hinblick auf die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit dieser Energieform von Bedeutung sind.
Die Kommission schlägt vor, daß das Fünfte Euratom Rahmenprogramm für Forschungs-und Ausbildungsmaßnahmen durch ein einziges spezifisches Programm im Bereich Kernenergie unter dem Thema 'Förderung wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wachstums' verwirklicht wird. Dieser Vorschlag soll durch einen gesetzgebenden Beschluß realisiert werden, nachdem das Europäische Parlament und der Rat die Entscheidung über das Fünfte Euratom Rahmenprogramm förmlich verabschiedet haben. Es sind zwei weitere gesetzgebene Entscheidungen erforderlich - zur Abdeckung der GFS-Maßnahmen bzw. der Teilnahmebedingungen.

Für das EG FTE Rahmenprogramm sind separate Entscheidungen vorgesehen.

Gemeinschaftliche Unterstützung ist sowohl für 'indirekte Aktionen' im Bereich FTE und Demonstration als auch für direkte Forschungsmaßnahmen vorgesehen, die als 'direkte Aktionen' bezeichnet werden.

Die 'indirekten Aktionen' setzen sich aus fünf Kategorien zusammen:

- Aktionen auf Kostenteilungsbasis (im Prinzip Finanzierung bis zu 50% der förderungswürdigen Kosten bei Forschungsprojekten, bis zu 35% der förderungswürdigen Kosten bei Demonstrationsprojekten sowie Unterstützung für den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen);
- Ausbildungsstipendien (Finanzierung bis zu 100% der förderungswürdigen Kosten sowie ein Beitrag zu den förderungswürdigen Kosten der gastgebenden Einrichtung in einem Mitgliedstaat der EU);
- Unterstützung für Netze (Finanzierung bis zu 100% der zusätzlichen förderungswürdigen Kosten für die Koordinierung und Implementierung des Netzwerks);
konzertierte Maßnahmen (Finanzierung bis zu 100% der zusätzlichen förderungswürdigen Kosten in Verbindung mit der Koordination einzelstaatlicher FTE-Projekte, die bereits Förderungsmittel erhalten);
- Begleitmaßnahmen (bis zu 100% der förderungswürdigen Kosten für Maßnahmen, die zur Verwirklichung spezifischer Programme bzw. die Vorbereitung künftiger Maßnahmen beitragen).

'Direkte Aktionen', einschl. der in Forschungsinstituten durchgeführten Forschung sowie anderer Forschungs-, wissenschaftlicher und technologischer Unterstützungsmaßnahmen, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) durchgeführt werden. Die Förderung durch die Gemeinschaft beläuft sich normalerweise auf 100% der Kosten der direkten Aktion.

Ein Vorschlag hinsichtlich der den Programmen zuzuweisenden Geldmitteln soll im Juli 1997 vorgelegt werden.
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