Programm (EWG) zur finanziellen Unterstützung von Projekten zur Nutzung von Alternativ-Energiequellen, 1979-1984
Entwicklung erneuerbarer, kommerziell nutzbarer Alternativenergiequellen, Förderung der Energiekonservierung und Ermutigung rationellerer Nutzung konventioneller Energiequellen wie z.B. feste Brennstoffe und Strom, mit dem Ziel der Verminderung der Abhängigkeit der Gemeinschaft von importierter Energie und der Entwicklung potentieller externer Märkte.
Vier Gebiete:
- Nutzung geothermischer Energiefelder;
- Verflüssigung und Vergasung fester Brennstoffe;
- Nutzung von Sonnenenergie;
- Nutzung von Wellen-, Gezeitenund Windenergie.
Die Kommission ist für die Durchführung des Programms gemäß den Vorschriften des Rats (EWG) Nr. 726/79 (Haushaltszuteilungen), Nr. 727/79 (Sonnenenergie), Nr. 728/79 (Verflüssigung und Vergasung fester Brennstoffe) und Nr. 729/79 (Geothermische Energie) verantwortlich, die am 9. April 1979 verabschiedet und im Amtsblatt (Nr. L 93 vom 12.4.1997) veröffentlicht wurden.
Aufgrund der für diese Projekte geltenden Regeln erstattet die Kommission regelmäßig einen Bericht an den Rat und das Europäische Parlament.