Programm (EWG) von Demonstrationsprojekten betreffend die Nutzung von AlternativEnergiequellen, die Energieeinsparung und den Ersatz von Kohlenwasserstoffen, 1983-1985
Das Demonstrationsstadium eines Projekts, für das dieses Programm beispielhaft ist, dient als Verbindungsglied zwischen dem vorhergegangenen FuE-Stadium und dem darauffolgenden Kapitalinvestitionsstadium.
Wegen der technischen Unterschiede wurden Demonstrationsprojekte im Bereich der Verflüssigung und Vergasung fester Brennstoffe (LIGASF C) in der Entschließung des Rats (EWG) Nr. 1971/83 (Amtsblatt Nr. L 195 vom 19.7.1983) behandelt.
Die Vorschriften für dieses Programm ersetzten die Vorschriften (EWG) Nr. 1302/78, 1303/78, 725/79, 726/79, 727/79, 728/79 und 729/79.
Bereitstellung finanzieller Unterstützung für risikobehaftete, innovative Demonstrationsprojekte mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz und -konservierung, dem Ersatz von Kohlenwasserstoffen mit anderen, nicht erneuerbaren Energiequellen und der Entwicklung von alternativen, erneuerbaren Energiequellen mit dem Ziel ihrer kommerziellen Nutzung, Entwicklung von Exportmärkten und einer Reduzierung der Energieimporte.
Drei Anwendungsgebiete:
- Nutzung alternativer Energiequellen:
. Geothermische Energie:
Nutzung von unterirdischen Schichten durch Bohrlöcher entnommene Wärme;
. Sonnenenergie:
Nutzbarmachung von Sonnenenergie als Wärmequelle unter Einsatz von aktiven oder passiven Prozessen oder Technologien oder durch fotovoltaische Prozesse;
. Biomasse:
Nutzung von Pflanzen oder tierischen Abfällen in beliebiger Form getrennt von Industrie- und Haushaltsabfällen;
. Wind und Meeresenergie:
Nutzung von Windenergie für die zentralisierte Stromerzeugung für die Einspeisung in das Stromnetz und für die dezentralisierte direkte Versorgung von Energieverbrauchern sowie mechanische Wellen- und Gezeitenenergie und thermische Meeresenergie für die Stromerzeugung;
. Wasserkraft:
Nutzung von Wasserkraftanlagen mit niedriger Leistung und allgemein niedrigen Förderhöhen für die Stromerzeugung;
- Energieeinsparung:
. Demonstration von Energieeinsparungen in Gebäuden, in der Industrie, Landwirtschaft, Energieindustrie und im Verkehr;
- Ersatz von Kohlenwasserstoffen:
. Nutzung nicht erneuerbarer Energiequellen anstelle von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen auf der Basis von Demonstrationsprojekten unter Verwendung fester Brennstoffe, Elektroenergie und Wärmeübertragung, -verteilung und -speicherung.
Die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung für Projekte lag bei der Kommission. Bei der Entscheidung wurde sie durch den Beratungsausschuß für das des Management von Demonstrationsprojekten beraten, der sich aus Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten zusammensetzte. Jedes aufgrund einer Aufforderung unterbreitete Projekte wurde dabei geprüft.
Die gemeinschaftliche Unterstützung für ein Projekt oder eine Durchführbarkeitsuntersuchung durfte dabei 49 % der förderungsfähigen Kosten nicht überschreiten. Ein Teil dieser Förderungsmittel war unter gewissen Umständen zurückzahlbar.
Aufgrund der für diese Projekte geltenden Regeln erstattet die Kommission regelmäßig einen Bericht an den Rat und das Europäische Parlament.