Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch de
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Programme Category

Inhalt archiviert am 2023-03-27

Article available in the following languages:

Aktionsplan (EWG) zur Schaffung eines Marktes für Informationsdienste, 1988-1990

 
Der Plan ist ein Teil der Informationsmarktpolitik und ergänzt andere laufende Aktivitäten der Gemeinschaft, vor allem auf dem Gebiet der Telekommunikation. Es ist ein Nachfolger der Programms von 1984-1988 auf diesem Gebiet.
Zur Errichtung eines Binnenmarktes für Informationsdienste bis Ende 1992, Stimulierung und Stärkung der wettbewerbsfähigen Angebotskapazität der europäischen Lieferanten dieser Dienste, Verstärkung der gemeinsamen Bemühungen innerhalb der Gemeinschaft zur Entwicklung dieser Dienste und Förderung der Benutzung fortschrittlicher Informationsdienste im Blick auf den Weltmarkt.
Sechs Bereiche:

- Europäisches Observatorium für den Informationsmarkt (IMO):
Verbesserung der statistischen Erkenntnisse über den Informationsmarkt in der Gemeinschaft;

- Beseitigung technischer, administrativer und rechtlicher Hindernisse:
Untersuchung mit den Informationslieferanten und -benutzern des Bedarfs nach einer Vereinfachung und Standardisierung von Datenbankdiensten;

- Verbesserung des Zusammenwirkens zwischen den öffentlichen und privatwirtschaftlichen Sektoren:
Untersuchungen und Seminare zur Ausarbeitung von Leitlinien und Empfehlungen für die Entwicklung europäischer Informationsdienste und zur Herstellung der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und privaten Sektoren;

- Initiierung von Pilotprojekten und Demonstrationsvorhaben;

- Förderung der Benutzung europäischer Informationsdienste: Ergänzung der Anstrengungen der Informationslieferanten des privatwirtschaftlichen Sektors und der Mitgliedstaaten;

- Vorbereitung einer Aktion zugunsten der Bibliotheken:
Herstellung von Verbindungen zwischen den Bibliotheken in der Gemeinschaft, Unterstützung der Benutzung von Bibliotheken und Förderung der Einführung neuer Informationstechnologien.
Die Kommission ist mit Unterstützung eines beratenden Ausschusses für die Durchführung des Programms mit Hilfe von Ausschreibungen und Aufforderungen zur Interessensbekundung verantwortlich. Die Vertragspartner der Kommission müssen im allgemeinen einen wesentlichen Teil der Finanzierung, nämlich mindestens 50% der Gesamtkosten, eines Pilotprojekts oder Demonstrationsvorhabens.

Die Kommission unterbreitete 1989 dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht, der eine Evaluation der bis dahin erzielten Ergebnisse beinhaltete. Sie wird anschließend einen Bericht über wichtige Entwicklungen auf dem Informationsmarkt vorlegen.
Mein Booklet 0 0