Von der Gemeinsamen Forschungsstelle auszuführendes Forschungsprogramm (Euratom, EWG), 1980-1983
Der Beschluß des Rates über die Annahme des Programms hob den Beschluß 77/488/EWG des Rates, Euratom (Amtsblatt Nr. L 200 vom 8.8.1977) auf und nahm mit Wirkung vom 1. Januar 1980 das vorhergehende GFS-Programm (1977-1980) an. In dem vorhergehenden Programm verbliebene ungenutzte Mittel werden dem neuen Programm zugeteilt.
Ausführung von "internen" wissenschaftlichen und technologischen Forschungsprogrammen als eine Bestandteil der Gesamtpolitik der Gemeinschaft für Forschung und technologische Entwicklung und um wissenschaftliche und technische Unterstützung für andere Dienste der Kommission bei der Formulierung und Durchführung von Gemeinschaftpolitiken zu unterstützen, für die sie zuständig sind.
Achtzehn Programme:
- Nukleare Sicherheit und der Brennstoffkreislauf:
. Reaktorsicherheit;
. Plutoniumbrennstoffe und Aktinidenforschung;
. Sicherheit von Nuklearwerkstoffen;
. Sicherheitsüberwachung und Bewirtschaftung der spaltbaren Stoffe;
- Neue Energien:
. Sonnenenergie;
. Wasserstofferzeugung, Energiespeicherung und Transport;
. Thermonukleare Fusionstechnologie;
. Hochtemperaturwerkstoffe;
- Untersuchung und Schutz der Umwelt:
. Umweltschutz;
. Fernerkundung aus der Luft und dem Weltraum;
-Kernmessungen;
- Spezifische Unterstützung der sektoralen Tätigkeiten der Kommission;
. Unterstützung von Sicherheitsmaßnahmen;
. Unterstützung des Referenzbüros der Gemeinschaft;
. Allgemeine und berufliche;
. Verwertung der Forschungsergebnisse;
.Bereitstellung wissenschaftlicher und technischer Dienste;
-Betrieb großer Anlagen:
. Betrieb des HFR-Reaktors.
Die Kommission war für die Durchführung des Programms zuständig und nahm bis zu diesem Zeitpunkt die Dienste der Gemeinsamen Forschungsstelle in Anspruch.
Die Verbreitung der aus der Durchführung von nichtnuklearen Teilen des Programms resultierende Information wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung des Rates (EWG) Nr. 2380/74 vom 17.9.1974 durchgeführt, die Bestimmungen für Verbreitung von Information in Zusammenhang mit den Forschungsprogrammen der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet.