Gemeinschaftsinitiative (EWG) betreffend regionale Kapazitäten für Forschung, Technik und Innovation (STRIDE), 1990-1993
STRIDE ist eine der Gemeinschaftsinitiativen, die von der Kommission am 25. Juli 1990 im Sinne von Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 und Artikel 3(2) von Verordnung (EWG) Nr 4254/88 hinsichtlich der Umstrukturierung der Strukturfonds verabschiedet wurden. Sie ergänzt andere gemeinschaftliche Aktionen zugunsten FTE, insbesondere innerhalb der gemeinschaftlichen Förderkonzepte, des FTE-Rahmenprogramms der Gemeinschaft, des Programms SPRINT für Innovation und Technologietransfer und des Programms COMETT für die Bildung und Schulung im technologischen Bereich.
STRIDE betrifft die Verbesserung regionaler Kapazitäten für Forschung, Technologie und Innovation. Dadurch soll der Beitrag erhöht werden, den die FTE Politiken der Gemeinschaft zur Erzielung stärkerer wirtschaftlicher und sozialer Kohäsion innerhalb der Europäischen Gemeinschaft machen können. Zweck ist die Ankurbelung einer breiter gestreuten Verteilung von Forschungskapazitäten - indem öffentlichen Verwaltungen in weniger entwickelten Regionen dabei geholfen wird, die technologischen Erfordernisse im Rahmen ihrer Entwicklungsplanung zu beurteilen - und Ihnen bei der Erforschung vor Ort bestehender Fähigkeiten und Potentiale sowie bei der Investition in die Entwicklung einer langfristigen Kapazität in bestimmten Bereichen der Forschung, Technologie und Innovation zu helfen. Dabei wird eine Verbesserung der Teilnahme von Forschungszentren und Firmen an den unter das Ziel Nr. 1 fallenden Gebiete an Forschungsprogrammen angestrebt, die von der Europäischen Gemeinschaft unterstützt werden, wie auch an anderen einzelstaatlichen Programmen - durch stärkere Sensibilisierung, Förderung von vorbereitenden Arbeiten sowie durch Stärkung von Kooperationsnetzen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Zur Stärkung der forschungsbezogenen, technischen und innovativen Kapazität in den entwicklungsmäßig nachhinkenden Regionen, damit diese in eine bessere Lage versetzt werden, in den Produktionssektoren der Region technologisch fortgeschrittene Aktivitäten und hoch qualifiziertes Personal anzuziehen, aber auch, um den industriell rückläufigen Regionen durch Stimulierung der Innovation in verschiedenen Weisen zu helfen, so daß die Diversifizierung der lokalen Wirtschaft gefördert wird.
Drei Kategorien von Maßnahmen:
- Stärkung der Forschungseinrichtungen in Regionen, deren Entwicklung nachhinkt (unter das Ziel Nr. 1 fallende Gebiete):
Zur Unterstützung der Schaffung oder Entwicklung einer Kapazität in einer geringen Anzahl von Forschungsgebieten, sowie für eine kleine Anzahl von Forschungszentren einschl. Universitäten, die zwischen dem Mitgliedstaat und der Europäischen Gemeinschaft zu vereinbaren sind. Vorrang erhalten Gebiete der vorwettbewerblichen Forschung, die als fähig eingeschätzt werden, das Wirtschaftspotential der Region zu verbessern. Außerdem kann Forschung in Betracht gezogen werden, die direkt mit dem Potential der natürlichen Ressourcen und der Umweltbedingungen verbunden ist, die entweder für die betreffende Region bzw. für geographisch benachbarte Regionen typisch sind. Demzufolge kann STRIDE Folgendes finanzieren:
. Beurteilungen zur Ermittlung des FTE Beitrags, der zu den spezifischen Entwicklungserfordernissen oder weniger begünstigten Regionen gemacht werden kann, zur Bestimmung des FTE Potentials von Forschungsgremien im Hinblick auf die Abschätzung der technologischen Zielgebiete, sowie zur Bestimmung der Fähigkeit und Leistung der mit diesen Aufgaben beauftragten Zentren;
. die Ausrüstung, einschl. immaterieller Investitionen wie u.a. den Erwerb von Patenten und - wenn eine Finanzierung mit Hilfe von GFK Konzepten nicht möglich ist - grundlegende Infrastruktur betreffend Wissenschafts- und Technologieparks (nur FTE Einrichtungen), die Schaffung und Entwicklung oder Renovierung von FTE Zentren und anderen Instituten, die Schaffung und Verbesserung von Forschungslaboratorien in Einrichtungen für technische Aus- und Weiterbildung sowie in wissenschaftlichen Einrichtungen oder in KMU;
. zusätzliche Betriebskosten, die infolge der Übertragung von FTE Aktivitäten sowie von Forschungspersonal aus wohlhabenden Regionen entstehen oder sich bei der Heimkehr aus dem Ausland von Personen ergeben, die aus unter das Ziel Nr. 1 fallenden Regionen stammen;
- die Förderung - in unter das Ziel Nr. 1 fallenden Regionen - der Teilnahme und des stärkeren Zusammenwirkens in der Gemeinschaft und anderen internationalen Forschungsprogrammen und Netzwerken durch Finanzierung von:
. Aktionen zur Verteilung von Informationen unter Forschungszentren - einschl. Universitäten und Firmen - über von der Gemeinschaft unterstützte und andere Forschungsprogramme und Netzwerke; Vorrang ist dabei bestehenden Strukturen zu geben, wie z. B. den Euro Info Centres, den UETP (Schulungspartnerschaften zwischen Universitäten und Unternehmen) dem Programm COMETT und dem CORDIS Informationsdienst im Rahmen des Programms VALUE;
. Unterstützung für vorbereitende Arbeit zur Teilnahme an der internationalen Zusammenarbeit in Forschungsprojekten;
. Demonstration und Pilotaktivitäten betreffend technologische Anwendungen, die durch von der Gemeinschaft unterstützt und andere Forschungsprogramme möglich gemacht werden;
. Vereinbarungen über die Entwicklung von Partnerschaften mit Forschungsinstituten außerhalb von unter Ziel Nr. 1 fallenden Regionen, unter Berücksichtigung von Beihilfen, die im Rahmen des Programms SCIENCE gewährt werden;
- Förderung - in Regionen, die unter Ziel Nr. 1 fallen sowie in begrenzterem Umfang in Regionen, die an stark rückläufiger Industrie leiden (Ziel Nr. 2) - von Verbindungen zwischen Forschungszentren und der Industrie durch Finanzierung von:
. Einrichtung und Betrieb von Konsortien und anderen Körperschaften, die kooperative Kontakte zwischen Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie zwischen diesen Organen und Unternehmen fördern (in manchen Fällen, könnte vielleicht die Rolle von COMMETT Schulungsassoziationen zur Einbindung dieser Aktivitäten erweitert werden);
. Beihilferegelungen (nur in unter Ziel Nr. 1 fallenden Regionen) zur Unterstützung von Unternehmen, die an gemeinsamen Forschungsprojekten teilnehmen, beim Kauf von Ausrüstung und Know-How, zur Durchführung genehmigter Forschungsprojekte durch KMU sowie zum Anstellen von Fachstudien zur technischen und finanziellen Beurteilung von Plänen bei der Forschung oder Innovationsförderung, zusätzlich zu den vom Programm VALUE unterstützten Maßnahmen;
. Schaffung (nur in den unter Ziel 1 fallenden Regionen) und Entwicklung (Regionen unter Ziel 1 und 2) von Technologietransfer und Innovationsdiensten sowie von Einrichtungen im Dienste der regionalen Entwicklung, in Partnerschaft mit dem produktiven Sektor, einschl. Ausrüstung (Geräten und Anlagen) für Forschungszwecke, Betriebskosten von Teams, die für die Unterstützung des Technologietransfers an Unternehmen verantwortlich sind, sowie die Förderung von Arbeiten, die auf regionale und lokale Akteure im Wirtschaftsleben ausgerichtet sind, einschl. Informationskampagnen;
. Einrichtungen, die unter keinem der anderen Gemeinschaftsprogramme finanziert werden können, zur Erweiterung interregionaler, von der Gemeinschaft eingerichteter Kooperationsnetzwerke, insbesondere für Innovationszwecke (SPRINT);
. berufliche Bildung, die vom Produktionssektor für geeignetes Personal wie z. B. Techniker, Ingenieure, Forscher und Experten gefordert wird, für die Verwirklichung von Innovationen, für das Management von FTE und für Agenten des Technologietransfers;
. kurzfristige 'Abkommandierung' für Schulungszwecke von Forschungspersonal aus Organisationen in den förderungswürdigen Regionen an Organisationen, die Dienste in Verbindung mit Technologietransfer in anderen Regionen der Gemeinschaft bzw. in Drittländern vermitteln (wobei die unter Programmen wie COMETT geleisteten Beihilfen in Betracht gezogen werden).
Die Kommission ist für die Programmumsetzung zuständig.
Gemeinschaftliche Unterstützung in Form von Darlehen und Zuschüssen wird für Maßnahmen und in Bereichen zur Verfügung gestellt, welche die Leitlinien für operationelle Programme respektieren, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Programms eingerichtet werden sollen. Zu diesem Zweck wurden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, ausführliche Projektvorschläge für operationelle Programme zu unterbreiten bzw. Änderungen an einem bestehenden oder vorgeschlagenen operationellen Programm vorzunehmen, unter Anwendung der Gemeinschaftlichen Förderkonzepte (GFK), innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der oben erwähnten Leitlinien (Amtsblatt Nr. C 196 vom 4. August 1990).
STRIDE ist Gegenstand der gemeinsamen Finanzierung durch den Mitgliedstaat und die Gemeinschaft. In förderungswürdigen Bereichen wird der Gesamtbeitrag durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) während des Zeitraums 1990-1993 auf ECU 400 Mio. geschätzt. Darlehen von der Europäischen Investitionsbank (EIB) bzw. aus den EGKS Ressourcen können ebenfalls vermittelt werden.
Die Höhe des gemeinschaftlichen Haushaltsbeitrags zu einzelnen operationellen Programmen richtet sich nach regionalen Unterschieden in der Verteilung von FTE Aktivitäten und der Qualität des operationellen Programms. Die Beihilfesätze werden im Einklang mit den in den Verordnungen für die allgemeinen Strukturfonds enthaltenen Vorschriften festgesetzt und reflektieren die Finanzierungskapazität der einzelstaatlichen und regionalen Behörden.
Es wurden nur diejenigen Projektvorschläge berücksichtigt, die vor Ende Januar 1991 eingereicht worden waren. Nach Verabschiedung eines operationellen Programms können jedoch immer noch einzelne Projekte, die darin eingebunden werden, an die zuständigen Behörden (vorzugsweise an die regionalen und lokalen Behörden) eingereicht werden.
Eine Beurteilung der Ergebnisse von STRIDE soll im dritten Jahr der Umsetzung vorgenommen werden, in der der Beitrag des Programms zu größerem wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt hervorgehoben wurde.