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Inhalt archiviert am 2023-03-27

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Gemeinschaftsinitiative EQUAL betreffend grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Förderung neuer Wege zur Bekämpfung jeglicher Art von Diskriminierung und Ungleichheiten in Verbindung mit dem Arbeitsmarkt.

 
Am 21. Juni 1999 hat der Rat für den Programmzeitraum 2000-2006 ein Paket neuer Strukturfondsverordnungen verabschiedet, das als Agenda 2000 bekannt ist. Die neuen Verordnungen beruhen auf der Konzentration von strukturellen Maßnahmen auf drei vorrangige Bereiche und der Verringerung der Zahl der Gemeinschaftsinitiativen von 13 auf 4. EQUAL löst die Initiativen ADAPT und BESCHÄFTIGUNG ab, deren Ziele die Entwicklung und Erprobung neuer Konzepte zur Verringerung der Arbeitslosigkeit, Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Personengruppen mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU waren.

Die neuen Gemeinschaftsinitiativen für den Programmzeitraum 2000-2006 sind die Folgenden:
- INTERREG, die auf die Anregung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit ausgerichtet ist;
- LEADER, welche die ländliche Entwicklung durch Initiativen lokaler Aktionsgruppen fördert;
- EQUAL, die die Entwicklung neuer Wege zur Bekämpfung jeglicher Art von Diskriminierung und Ungleichheit im Hinblick auf den Arbeitsmarkt vorsieht;
- URBAN, welche die wirtschaftliche und soziale Erneuerung von krisenbehafteten Städten, Großstädten und Vororten fördert.

EQUAL, die vom Europäischen Sozialfond (ESF) finanzierte Initiative, bildet einen Teil der koordinierten Beschäftigungsstrategie, die auf den vier Säulen Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit für Frauen und Männer beruht. Die Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie sind insbesondere:
- Herbeiführen eines hohen Beschäftigungsniveaus für alle Gruppen auf dem Arbeitsmarkt;
- Entwicklung der Kompetenzen und der Beschäftigungsfähigkeit von Personen, die derzeit nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind;
- Verbesserung bzw. Aktualisierung der Kompetenzen der bereits Erwerbstätigen, vor allem der Beschäftigten in exponierten oder gefährdeten Bereichen;
- Erweiterung der Kapazitäten für unternehmerische Tätigkeit;
- Erhöhung der Beteiligung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt;

Die EQUAL-Initiative ergänzt überdies die Gemeinschaftsstrategie zur Bekämpfung von Diskriminierung (insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung) und soziale Ausgrenzung. Diese Strategie gründet auf Artikel 13 und 137 des Amsterdamer Vertrages.

Die EQUAL-Initiative sollte, soweit dies möglich ist, in die Nationalen Aktionspläne (NAP) und in den Nationalen Aktionsplan zur sozialen Eingliederung (NAPinkl) integriert werden.
Ziel von EQUAL ist es, den spezifischen Problemen von Diskriminierung, Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen. EQUAL ist eine Möglichkeit, Konzepte zu erproben, die darauf ausgerichtet sind, die Ursachen von Diskriminierung und Ungleichheit im Zusammenhang mit der Arbeitswelt zu analysieren und Vorschläge für neue Wege, diesen zu begegnen, zu erarbeiten.
Jede Entwicklungspartnerschaft wird innerhalb eines thematischen Gebiets ausgewählt. Es gibt neun solcher Themenbereiche, wovon acht in Verbindung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie stehen (deren vier Säulen Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit für Frauen und Männer sind). Der neunte berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse von Asylbewerbern.

1) Beschäftigungsfähigkeit: Erleichterung des Zugangs zum bzw. der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt für diejenigen, denen die Eingliederung oder Wiedereingliederung in einen Arbeitsmarkt Schwierigkeiten bereitet.
2) (Beschäftigungsfähigkeit) Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt.
3) (Unternehmergeist) Erleichterung der Unternehmensgründung für alle durch Bereitstellung der Instrumente, die für die Gründung von Unternehmen und für die Ermittlung und Nutzung von neuen Möglichkeiten der Arbeitsplatzbeschaffung in städtischen und ländlichen Gebieten erforderlich sind.
4) (Unternehmergeist) Stärkung der Sozialwirtschaft (des Dritten Sektors), insbesondere der Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit, wobei der Schwerpunkt auf die Verbesserung der Qualität von Arbeitsplätzen zu legen ist.
5) (Anpassungsfähigkeit) Förderung des lebenslangen Lernens und der integrationsfördernden Arbeitsgestaltung, welche die Einstellung und Weiterbeschäftigung von Menschen unterstützt, die Diskriminierungen und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind.
6) (Anpassungsfähigkeit) Unterstützung der Anpassungsfähigkeit von Firmen und Arbeitnehmern an strukturelle wirtschaftliche Veränderungen und die Nutzung der Informationstechnologie und sonstiger neuer Technologien.
7) (Chancengleichheit für Frauen und Männer) Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Wiedereingliederung von Frauen und Männern, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind, durch Entwicklung von flexibleren und effektiveren Formen der Arbeitsorganisation und Unterstützungsdiensten.
8) (Chancengleichheit für Frauen und Männer) Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede und Förderung einer Aufhebung der Geschlechtertrennung im Beruf.
9) Hilfe bei der Eingliederung von Asylbewerbern - neue Wege des leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und die Bereitstellung von Bildung und Berufsbildung für abgewiesene Asylbewerber vor der Rückkehr in ihr Herkunftsland.

Jede Entwicklungspartnerschaft wird innerhalb eines thematischen Bereichs tätig sein. Die meisten Partnerschaften führen auf lokaler oder regionaler Ebene relevante Akteure in einem bestimmten geografischen Gebiet zusammen (z. B. Tagespendelbereich). Statt einer geografischen Partnerschaft kann sich eine Entwicklungspartnerschaft auch für eine sektorale Partnerschaft entscheiden, indem sie den Schwerpunkt auf einen bestimmten Sektor der Wirtschaft oder Industrie oder auf ein Problem von besonderer Bedeutung bei der Bekämpfung von Diskriminierung legt.
EQUAL wird im Rahmen von Partnerschaften durchgeführt, die auf geografischer und sektoraler Ebene eingerichtet und Entwicklungspartnerschaften (EP) genannt werden. Der Auswahlprozess dieser EP wird nachstehend beschrieben.

Zunächst hat jeder Mitgliedstaat nach der Veröffentlichung der Leitlinien (Mai 2000) ein Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative (GIP) vorbereitet. Nach der Verabschiedung dieser Programme durch die Kommission, werden nationale Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen von nationalen Verwaltungsbehörden veröffentlicht (siehe EQUAL-Website zwecks einer Liste nationaler Behörden und Fristen). Die Auswahlkriterien wurden von den nationalen Behörden in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien festgelegt. Zusätzlich zu länderspezifischen Kriterien enthalten die Kriterien auch gemeinsame für alle Staaten gültige Elemente.

Staatliche Stellen, vor allem lokale und regionale Behörden oder öffentliche Arbeitsverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen (NRO), Sozialpartner und Unternehmen (insbesondere KMU) können sich jeweils an einer Entwicklungspartnerschaft beteiligen. Dabei muss es sich von Anfang um mindestens zwei unterschiedliche Arten von Partnern handeln. Bestehende Partnerschaften (z. B. örtliche Beschäftigungspakte) können sich bewerben, sofern sie die Kriterien im Hinblick auf die Festlegung einer Strategie und einer internationalen Zusammenarbeit erfüllen. Eine Organisation kann an mehr als einer Entwicklungspartnerschaft (EP) beteiligt sein.

Besonderes Augenmerk werden auf die Maßnahmen gelegt, die sicherstellen sollen, dass alle relevanten Akteure, einschließlich geeigneter kleiner Organisationen, in der Lage sind, sich uneingeschränkt zu beteiligen und dass diejenigen, die an der Umsetzung von Aktivitäten teilnehmen, auch in die Entscheidungsfindung einbezogen werden ("Empowerment").

Alle Entwicklungspartnerschaften sollten bis zum Ende der Stufe 1 des Auswahlprozesses (siehe unten) mindestens einen Partner aus einem anderen Mitgliedstaat (innerhalb der EU oder der beitrittwilligen Staaten) haben.

Projektbewerbungen sollten folgende Elemente enthalten:
- eine Beschreibung der Ziele der Partnerschaften, eine Diagnose des anzugehenden Problems;
- eine Liste der Partner, die mindestens zwei unterschiedliche Arten von Partnerschaften aufzeigen, mit einer genauen Beschreibung der Rolle der einzelnen Partner;
- einen detaillierten Aktionsplan für den Anfangszeitraum der Fördermaßnahme und eine Darstellung der wesentlichen Arten von danach geplanten Tätigkeiten;
- die Erwartungen bezüglich der länderübergreifenden Zusammenarbeit, auch wenn auf dieser Stufe nicht die Notwendigkeit für transnationale Partner besteht.

Die Auswahl erfolgt in zwei Stufen. Wenn das Projekt von den nationalen Behörden für die erste Stufe ausgewählt wird, dann wird ein erster Förderungszeitraum für die Suche nach transnationalen Partnern, für die Festigung der Entwicklungspartnerschaften und die weitere Entwicklung des Arbeitsprogramms bewilligt. Diese erste Stufe der Auswahl entspricht der ersten der vier Aktionen, die im Rahmen von EQUAL gefördert werden können:

- Aktion 1: Aufbau der Entwicklungspartnerschaften und der transnationalen Zusammenarbeit;
- Aktion 2: Umsetzung der Arbeitsprogramme der Entwicklungspartnerschaften;
- Aktion 3: Thematische Vernetzung, Verbreitung beispielhafter Verfahren und Umsetzung in die einzelstaatliche Politik. Eine Beteiligung an dieser Aktion ist für alle Entwicklungspartnerschaften obligatorisch, um so die angestrebte Wirkung von EQUAL auf Politik und Praxis ("Mainstreaming") zu gewährleisten.
- Aktion 4: Technische Unterstützung der Aktionen 1, 2 und 3.

Die Dauer der ersten Stufe wird von der Verwaltungsbehörde festgelegt, soll üblicherweise aber sechs Monate nicht überschreiten. Am Ende dieser Stufe müssen die EP eine gemeinsame Strategie in Form zweier Vereinbarungen vorlegen: eine Vereinbarung über die Entwicklungspartnerschaft und eine Vereinbarung über die transnationale Zusammenarbeit. Damit die ausgewählten EP einen Partner aus einem anderen Mitgliedstaat finden, werden die Ressourcen speziell an die Entwicklung von transnationalen Partnerschaften gekoppelt. Die verfügbare Hilfestellung beinhaltet eine Datenbank, welche die Suche nach transnationalen Partnern unterstützt.

Danach findet eine zweite Auswahl statt. Mit der Auswahl für Aktion 2 wird die Auswahl für die EQUAL-Finanzmittel bestätigt. Zur Umsetzung der Arbeitsprogramme wird dann für die EP ein Mehrjahresbudget zur Verfügung stehen. EQUAL wird von den Mitgliedstaaten (einschließlich ggf. regionaler und lokaler Behörden) und der Europäischen Kommission kofinanziert. EQUAL-Entwicklungspartnerschaften können Fördermittel unter den Zielen 1, 2 und 3 des Strukturfonds nicht in Anspruch nehmen.

Wie auch für das Folgeprogramm müssen die Entwicklungspartnerschaften außerdem akzeptieren, dass die erzielten Ergebnisse (Produkte, Instrumente, Methoden usw.) öffentliches Eigentum werden. Die erschöpfende Nutzung der Ergebnisse wird eine wesentliche Voraussetzung dafür sein, dem Gesamtziel der Verbreitung beispielhafter Verfahren gerecht zu werden.

Die Mitgliedstaaten müssen Mechanismen schaffen, die sowohl auf horizontaler Ebene (der Ebene der Organisationen, die im selben oder einem ähnlichen Gebiet tätig sind) als auch auf vertikaler Ebene (der Ebene der regionalen und nationalen Maßnahmen, einschließlich NAP und Strukturfonds) eine Integration der Ergebnisse und Erfahrungen in Politik und Praxis erleichtern. Diese Mechanismen sollten auf die Identifizierung der Faktoren, die zu Ungleichheiten und Diskriminierung führen sowie die Beobachtung und Analyse der tatsächlichen oder möglichen Wirkung der Entwicklungspartnerschaften auf die dargelegten politischen Prioritäten gerichtet sein.