Projektbeschreibung
KI-bezogene Kriminalität mithilfe von KI-Lösungen bekämpfen
Die heutigen Sicherheitsherausforderungen verlangen einen nachhaltigen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in den Strafverfolgungsbehörden. Im EU-finanzierten Projekt STARLIGHT werden Bewusstsein, Fähigkeiten, Akzeptanz und langfristige Ergebnisse von KI-Anwendungen in den europäischen Strafverfolgungsbehörden erweitert. Das allgemeine Verständnis von KI in allen Strafverfolgungsbehörden wird erhöht, damit Ermittlungs- und Cybersicherheitsmaßnahmen sowie rechtliche, ethische und gesellschaftliche Werte gestärkt werden. STARLIGHT wird, indem es Möglichkeiten zur Nutzung von KI-Instrumenten und -Lösungen anbietet, sicherstellen, dass die Strafverfolgungsbehörden ihre eigenen KI-Systeme schützen sowie ihr Fachwissen und ihre Kapazität gegen KI-gestützte Kriminalität und Terrorismus erhöhen können. Das Projekt wird hochwertige Datensätze, einen interoperablen und standardisierten Rahmen und eine KI-Drehscheibe etablieren, um die strategische Autonomie der EU im Bereich der künstlichen Intelligenz zu stärken.
Ziel
The increasing complexity of security challenges combined with the accumulation of significant amounts of digital data calls for better and more widespread use of Artificial Intelligence (AI) capabilities for law enforcement agencies (LEAs). AI can provide benefits to LEAs at all levels given the right understanding, tools, data and protection while increased awareness of criminal misuse is providing an immediate and concerning threat that must be tackled rapidly. Furthermore, a community that brings together LEAs, researchers, industry, security practitioners and other actors in the security ecosystem under a coordinated and strategic effort is essential for the realisation of these efforts into operational practices.
STARLIGHT presents an inclusive and sustainable vision for increasing the awareness, capability, adoption and long-term impact of AI in Europe for LEAs. Five strategic goals underpin STARLIGHT’s approach: (1) Improve the widespread UNDERSTANDing of AI across LEAs to reinforce their investigative and cybersecurity operations and the need to uphold legal, ethical and societal values; (2) Provide opportunities to LEAs to EXPLOIT AI tools and solutions in their operational work that are trustworthy, transparent and human-centric; (3) Ensure that LEAs can PROTECT their own AI systems through privacy- and security-by-design approaches, better cybersecurity tools and knowledge; (4) Raise LEAs’ expertise and capacity to COMBAT the misuse of AI-supported crime and terrorism; and (5) BOOST AI for LEAs in Europe through high-quality datasets, an interoperable and standardised framework for long term sustainability of solutions, and the creation of an AI hub for LEAs that supports a strong AI security industry and enhances the EU’s strategic autonomy in AI. STARLIGHT will ensure European LEAs lead the way in AI innovation, autonomy and resilience, addressing the challenges of now and the future, prioritising the safety and security of Europe for all.
Wissenschaftliches Gebiet
Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
- H2020-EU.3.7. - Secure societies - Protecting freedom and security of Europe and its citizens Main Programme
- H2020-EU.3.7.6. - Ensure privacy and freedom, including in the Internet and enhance the societal, legal and ethical understanding of all areas of security, risk and management
- H2020-EU.3.7.4. - Improve cyber security
- H2020-EU.3.7.1. - Fight crime, illegal trafficking and terrorism, including understanding and tackling terrorist ideas and beliefs
Finanzierungsplan
IA - Innovation actionKoordinator
75015 PARIS 15
Frankreich
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Beteiligte (53)
48001 BIZKAIA
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1210 Wien
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1010 Wien
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14473 Potsdam
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75794 Paris
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
31042 TOULOUSE
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2691 HB S Gravenzande
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
50733 Koln
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Beteiligung beendet
01010 Vitoria-Gasteiz
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67663 Kaiserslautern
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00144 ROMA
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03202 Elche
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
57001 Thermi Thessaloniki
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2517 KK Den Haag
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20009 Donostia San Sebastian
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
101 77 Athens
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08037 Barcelona
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
6051 Larnaca
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1000 029 LISBOA
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106 82 ATHINA
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61-612 Poznan
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
3000 Leuven
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10177 Athina
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
08303 Vilnius
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
10138 Torino
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75800 Paris
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
75002 Paris
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1149-019 Lisboa
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28071 Madrid
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00184 Rome
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80336 Munchen
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
01370 Vantaa
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1120 Bruxelles / Brussel
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2595 DA Den Haag
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2490 AA The Hague
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09128 Cagliari
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1050 Bruxelles / Brussel
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17089 Praha 7
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10226 Stockholm
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15060 Tallinn
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S1 1WB Sheffield
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Beteiligung beendet
5651GW Eindhoven
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02150 Espoo
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92230 Gennevilliers
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2595 CC The Hague
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LV-1004 Riga
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
164 90 Stockholm
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1000-029 Lisboa
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
28040 Madrid
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9723ZA Groningen
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
92800 PUTEAUX
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81677 Munich
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1000 Bruxelles / Brussel
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