Projektbeschreibung
Umgang mit Risiken der Nanotechnologie
Nanotechnologie ist ein stetig wachsendes Gebiet wissenschaftlicher Innovation, das gesellschaftliche Vorteile bietet. Doch die Nanotechnologie bringt wesentliche Herausforderungen für die Risikobewertungsstrukturen und -verfahren mit sich. Das EU-finanzierte Projekt Gov4Nano wird einen selbsttragenden Risikobewertungsrat für Nanotechnologie aufstellen und aufbauen, um den Rahmen für die Risikobewertung im Umgang mit Nanotechnologierisiken einzuführen, die bedeutend für soziale, umweltbedingte und wirtschaftliche Vorteile sind. Auf der Grundlage eines Rahmenwerks, das vom Internationalen Risikorat entwickelt wurde, wird das Team ein operationales transdisziplinäres Nanorisikobewertungsmodell für Nanotechnologien entwickeln. Der Rat wird Interessengruppen ansprechen und koordinieren, um die Fragmentierung vorhandener Wissensressourcen zu überwinden, den Übergang vorzubereiten und ein selbsttragendes Nanosicherheitsbewertungsportal für den Austausch zwischen Interessengruppen aufzubauen.
Ziel
Gov4Nano will design and establish a well-positioned and broadly supported Nano Risk Governance Council (NRGC). Organizing, connecting and engaging are key activities in Gov4Nano and its creation of a sustainable NRGC. Gov4Nano will develop an operational trans disciplinary Nano Risk Governance Model (NRGM) for nanotechnologies, building on an established governance framework developed by the International Risk Governance Council (IRGC). Engaging stakeholders (including regulators) to proactively address nano-specific safety and seek dialogue for joint activities. NRGC and its precursor project Gov4Nano will engage, in order to support these activities, with the broad variety of stakeholders across all relevant nano-disciplines (chemical, biocides, food and feed, pharma and medical devices and materials development) and draft a review on our knowledge progress over the last decade whilst initiating dialog. To boost the quality of the dialog it will create a platform for dialogues between stakeholders in a “trusted environment” inclusive of civil society.
The NRGC core business is to coordinate, guide and harmonize in order to overcome the fragmentation of current knowledge, information and needs over various sectors and disciplines (workers, consumers/patients, environmental safety) and to prepare the transfer of this knowledge.
To that end, the NRGC will be equipped with a self-sustainable NanoSafety Governance Portal (NSGP) consolidating state-of-the-art and progressive nanosafety governance tools including ones for dialogues and measuring risk perception. Major efforts will be towards requirements for data harmonization and data curation to be defined and laid down in guidance on obtaining harmonized and standardized quality-scored data collections promoting a big data approach for nano-toxicology. Research activities will be initiated for regulatory sound knowledge in support of harmonized (OECD) guidance for characterization and testing of nanomaterials.
Wissenschaftliches Gebiet
CORDIS klassifiziert Projekte mit EuroSciVoc, einer mehrsprachigen Taxonomie der Wissenschaftsbereiche, durch einen halbautomatischen Prozess, der auf Verfahren der Verarbeitung natürlicher Sprache beruht.
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Schlüsselbegriffe
Programm/Programme
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
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H2020-NMBP-TO-IND-2018
Finanzierungsplan
RIA - Research and Innovation actionKoordinator
3721 MA Bilthoven
Niederlande
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Beteiligte (38)
2500 EX Den Haag
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44149 Dortmund
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8010 Graz
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2100 Kobenhavn
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EH14 4AP Edinburgh
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
1150 Bruxelles / Brussel
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
3071 LL Rotterdam
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
Beteiligung beendet
8152 Opfikon
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
10589 Berlin
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00161 Roma
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00198 Roma
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1049 Bruxelles / Brussel
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36030 Monte Di Malo
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
08225 Terrassa
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28006 Madrid
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
28040 MADRID
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17177 Stockholm
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60550 Verneuil En Halatte
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1010 Wien
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2595 DA Den Haag
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1799 Sofia
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
75794 Paris
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2131 Sandringham
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1000 Sofia
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
8600 Dubendorf
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3003 Bern
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1214 Vernier
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1120 Bruxelles / Brussel
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1040 Bruxelles / Brussel
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
27708 Durham Nc
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1040 Bruxelles / Brussel
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305-340 DAEJEON
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305606 DAEJEON
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04763 SEOUL
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16229 SUWON-SI, GYEONGGI-DO
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5212 Hausen
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2531 Potchefstroom
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