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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Umsetzung der Richtlinie über Biozid-Erzeugnisse

Die Europäische Kommission, GD XI, hat eine Ausschreibung bezüglich der Vorbereitung von Richtlinien über die praktische Umsetzung der Richtlinie 98/8/EC bezüglich der Platzierung von Biozid-Erzeugnissen auf dem Markt veröffentlicht. Die Studie hat die folgenden Ziele: - Anl...

Die Europäische Kommission, GD XI, hat eine Ausschreibung bezüglich der Vorbereitung von Richtlinien über die praktische Umsetzung der Richtlinie 98/8/EC bezüglich der Platzierung von Biozid-Erzeugnissen auf dem Markt veröffentlicht. Die Studie hat die folgenden Ziele: - Anleitung für die Vorbereitung und Präsentation von vollständigen Dossiers und zusammenfassenden Dossiers für aktive Wirkstoffe und relevante Biozid-Erzeugnisse, die von Antragstellern einzureichen sind, die aktive Wirkstoffe in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie einfügen und Biozid-Erzeugnisse genehmigen oder eintragen lassen wollen, sowie für die Festlegung der Höchstmenge der Rückstände (HFR); - Anleitung für die Vorbereitung und Präsentation von Berichten durch die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten bezüglich der Bewertung von aktiven Wirkstoffen, der Genehmigung oder Eintragung von Biozid-Erzeugnissen und der Festlegung von Höchstmengen der Rückstände (HFR). Die Vertragsdauer beträgt zwölf Monate. Weitere Informationen erteilt: Europäische Kommission GD XI - Umwelt, nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz Herr B. Sinnott rue de la Loi 200 B-1049 Brussels Fax +32-2-2994449.

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