Kodifikation von kosmetischen Produkten
Die Europäische Kommission, GD III, hat eine Ausschreibung für eine Studie betreffend die Kodifikation der gemeinschaftlichen Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kosmetika veröffentlicht. Die Ziele der Stuide sind wie folgt: - Überprüfung des gesamten Inhalts aller technischen und wissenschaftlichen Unterlagen, die im Rahmen jedes Verfahrens eingegangen sind, und zwar im Hinblick auf eine vorgefertigte Liste; - Ordnung dieser verschiedenen Unterlagen unter Einhaltung einer genauen Reihenfolge und unter Beibehaltung, soweit als möglich, vergleichbarer Seitenzahlen in der französischen und englischen Fassung; - Kennzeichnung der Titel, Untertitel, Tabellen, Querverweise, Grafiken und eventueller Zeichnungen in verschiedenen Kategorien von Unterlagen, um so die Kohärenz dieser zwei Sprachversionen und ihre Übereinstimmung mit einem Glossar zu gewährleisten; - Überprüfung etwaiger numerischer und wissenschaftlicher Daten in beiden Sprachversionen; - Vornahme von kurzfristigen Änderungen an den obengenannten Unterlagen in beiden Sprachversionen; - Meldung eventueller Abweichungen zwischen den in den beiden Sprachversionen auftauchenden Daten. Weitere Informationen erteilt: Europäische Kommission GD III - Industrie Referat E.3 Frau Rosa de Briones 200 rue de la Loi (RP-11 4/9) B-1049 Brussels Fax +32-2-2961520