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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Senkung von Schadstoffemissionen bei Abfallverbrennungsanlagen

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbrennung von Abfällen verabschiedet, welche die Emission aller gefährlichen Schadstoffe einschl. Dioxine, Furane und Schwermetalle aus Abfallverbrennungsanlagen einschränken würde. Der Zweck der Gesetzge...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbrennung von Abfällen verabschiedet, welche die Emission aller gefährlichen Schadstoffe einschl. Dioxine, Furane und Schwermetalle aus Abfallverbrennungsanlagen einschränken würde. Der Zweck der Gesetzgebung bestünde darin, Kontrollmaßnahmen für die Verbrennung von Abfällen einzuführen, die von der bestehenden Richtlinie zur Verbrennung gefährlicher Abfälle (94/76/EC) nicht erfaßt sind. Sie würde sich daher auf kommunale und andere gefährliche Abfälle wie Altöl, Lösungsmittel und Krankenhausabfälle erstrecken und die bestehende Lücke in den Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet schließen. Nach vollständiger Umsetzung der Anforderungen des Richtlinienvorschlags sollten die Gesamtemissionen an Dioxinen und Furanen aus der Verbrennung von kommunalen Abfällen, Krankenhausabfällen und Klärschlamm bis 2005 im Vergleich zu 1994 um 99% gesenkt werden, selbst angesichts eines zu erwartenden Anstiegs in der zu verbrennenden Abfallmenge. Dadurch würde sichergestellt, daß das Ziel des Fünften Umweltaktionsprogramms, die Emissionen um 90% zu senken, erfüllt wird. Im Vorschlag werden außerdem strenge Emissionsgrenzwerte für Quecksilber und Cadmium festgesetzt, die eine Senkung auf 7,1 bzw. 1,1 Tonnen pro Jahr vorsehen. Eine Herabsetzung der Emission von Säuregasen einschl. HC1, NOx und SO2 sind in dem Vorschlag ebenfalls vorgesehen. Ferner wird in dem Richtlinienvorschlag eine ausführliche Methodik zur Bestimmung der Emissionsgrenzwerte und Betriebsparameter für Mitverbrennungsanlagen dargelegt.