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Rat erzielt Fortschritte hinsichtlich Fünftem Rahmenprogramm - aber keine Einigung über Haushalt

In ihrer Sitzung am 13. Oktober 1998 in Luxemburg konnten die Forschungsminister der EU eine Einigung über den Inhalt von drei spezifischen Programmen erreichen und bezüglich zweier weiterer wesentliche Fortschritte erzielen. In der zweiten formellen Sitzung des Schlichtungsau...

In ihrer Sitzung am 13. Oktober 1998 in Luxemburg konnten die Forschungsminister der EU eine Einigung über den Inhalt von drei spezifischen Programmen erreichen und bezüglich zweier weiterer wesentliche Fortschritte erzielen. In der zweiten formellen Sitzung des Schlichtungsausschusses, die am Tag vorher stattfand, gelangen dem Rat und dem Parlament jedoch keine weiteren Fortschritte hinsichtlich einer Lösung für ihre Differenzen über das Fünfte Rahmenprogramm, insbesondere über die Frage des Haushalts. Da eine Einigung über das gesamte Rahmenprogramm vorliegen muß, bevor einer der Bestandteile zum Abschluß gebracht werden kann, ist der Zeitplan inzwischen extrem eng, wenn alle erforderlichen Entscheidungen noch vor Ende 1998 verabschiedet werden sollen, wodurch eine Unterbrechung der EU-Förderung vermieden würde. Im Schlichtungsausschuß war der Rat nicht bereit, seinen Haushaltsvorschlag von 14.300 Millionen ECU, den er auf der letzten Sitzung des Schlichtungsausschuß zwei Wochen zuvor angeboten hatte, zu erhöhen. Das Parlament seinerseits weigerte sich - mit der Unterstützung der Kommission - den von ihm geforderten Betrag von 16.300 Mio. ECU zu verringern. Es scheint eindeutig zu sein, daß eine Einigung über das endgültige Budget erst dann erzielt werden wird, wenn beide Seiten zu einer Einigung gezwungen sind, um das Programm am Einstürzen zu hindern. Allem Anschein nach haben die Vertreter des Parlaments im Ausschuß ihre Bereitschaft angedeutet, einem niedrigeren Betrag zuzustimmen, wenn der Rat den von ihm angebotenen Betrag entsprechend vergrößert. Da es in der Haushaltsdebatte keine weiteren Entwicklungen gab, nahmen Diskussionen der sogenannten "Guillotine-Klausel" den Großteil der Schlichtungsversammlung ein. Diese Bedingung soll alle Differenzen zwischen dem für die Programmjahre (1998 - 2002) vereinbarten Haushalt und den finanziellen Gesamtperspektiven der EU für die Jahre 2000 bis 2006, die noch vereinbart werden müssen, lösen. Das Parlament bejaht zwar die Notwendigkeit einiger Mechanismen zur Lösung potentieller Probleme für den Fall, daß die zwei unvereinbar sind, es ist aber gegen den Vorschlag des Rats, der die Umsetzung des Programms in einer derartigen Situation effektiv aussetzen könnte. Zu dem Zeitpunkt, an dem der gemeinsame Standpunkt - und der Haushalt von 14.000 Mio. ECU - vereinbart wurde, wurde diese Klausel von gewissen Mitgliedstaaten als essentiell betrachtet, und mangels einer Einigung über den Finanzrahmen werden sie diese Klausel wahrscheinlich als Schutz gegen jede größere Änderung gegenüber den derzeitigen finanziellen Gesichtspunkten behalten wollen. Eine dritte Sitzung des Schlichtungsausschusses wird am 10. November 1998 stattfinden, nur einen Tag vor Ablauf der sechswöchigen Frist für eine Einigung. Für den Fall, daß der Vertrag dann nicht zum Abschluß gebracht wird, haben sich beide Seiten aber auf eine zweiwöchige Verlängerung bis zum 25. November geeinigt. Jede im Schlichtungsverfahren erreichte Vereinbarung müßte dann innerhalb weiterer sechs Wochen sowohl vom Rat als auch vom Parlament angenommen werden. Der Rat konnte hinsichtlich des Inhalts des nichtnuklearen Bereichs des Programms für Energie, Umwelt und eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung, des Programms "Bestätigung der internationalen Rolle der Gemeinschaftsforschung" und der nuklearen Forschungsmaßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) eine Einigung erzielen. Die Minister diskutierten auch die Programme "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" und "Verbesserung der Lebensqualität und des Managements lebender Ressourcen", konnten sich aber nicht über ihren Inhalt einigen. Man erinnert sich vielleicht, daß die Minister während der Sitzung des Forschungsrats im Juni bereits eine Einigung über den Inhalt der Programme "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft" und "Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU" sowie über den nuklearen Bereich des Programms "Energie, Umwelt und dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" erzielt hatten. Der Rat hat somit den Inhalt der sechs Programme vereinbart, und es sind nur noch zwei Programme von den Ministern zu besprechen - "Fördern eines wettbewerbsorientierten und nachhaltigen Wachstums" und die nichtnuklearen Forschungsmaßnahmen der GFS. Diskussionen über diese sind für die nächste Sitzung des Forschungsrats am 10. Dezember 1998 angesetzt. Es ist zu beachten, daß der Rat die Programme nicht formell verabschieden kann, solange er noch auf die Stellungnahme des Europäischen Parlaments über die Vorschläge wartet. Natürlich kann auch die Verteilung der Fördermittel zwischen den zehn spezifischen Programmen und innerhalb dieser noch nicht endgültig angenommen werden, solange der Gesamthaushalt des Programms noch nicht festgelegt ist. Der Rat brachte das Abkommen zwischen der EU und den USA über die Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und der Technologie zum Abschluß, das am 7. Oktober vom Europäischen Parlament genehmigt wurde. Im Rahmen dieses Abkommens, das mit Beginn des Fünften Rahmenprogramms in Kraft treten wird, werden sich US-Wissenschaftler als Partner an Projekten beteiligen können, die von der EU gefördert werden, und europäische Wissenschaftler werden sich als Partner an von den USA geförderten Projekten beteiligen können. Das Abkommen umfaßt fast alle Bereiche, die im Fünften Rahmenprogramm behandelt werden (die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Forschung ist Gegenstand eines separaten Abkommens) und wird die Zusammenarbeit an einzelnen Projekten mit der Zustimmung beider Parteien ermöglichen. Im Rahmen des Abkommens werden beide Seiten ihre Beteiligung an Projekten selbst finanzieren. Die Minister beauftragten außerdem die Kommission damit, Kooperationsabkommen mit den 11 Ländern zu verhandeln, die sich zur Zeit in einer Anfangsphase der Verhandlungen über ihren Beitritt zur Europäischen Union befinden. Die zehn mittel- und osteuropäischen Länder sowie Zypern haben jeweils ihr Interesse an einer Beteiligung am Fünften Rahmenprogramm formell zum Ausdruck gebracht. Ziel ist es, Abkommen abzuschließen, die Organisationen aus diesen Ländern für einen Beitrag von jedem Land zu dem Haushalt des Programms die Beteiligung zu im wesentlichen den gleichen Bedingungen wie Organisationen aus EU-Ländern ermöglichen. Dies würde sie mit den EWR-Ländern (Norwegen, Island und Liechtenstein) und Israel, die auf diese Weise mit dem Rahmenprogramm assoziiert sind, auf gleiche Basis stellen. Angesichts der Schwierigkeiten, die einige der Bewerberländer bezüglich der Finanzierung ihrer Beteiligung an diesem Punkt erfahren können, schlägt die Kommission vor, daß ein Teil ihrer Beiträge in den ersten Jahren durch Fördermittel aus dem PHARE-Programm für technische Hilfe für mittel- und osteuropäische Länder gedeckt werden können. Die letzte Komponente der Gesetzgebung zum Fünften Rahmenprogramm sind die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Forschungsergebnisse. Wie bekannt, erzielte der Rat im Juni eine Einigung hinsichtlich eines gemeinsamen Standpunkts über den Vorschlag. Nachfolgend, bei der zweiten Lesung am 8. Oktober 1998, verabschiedete das Europäische Parlament eine Anzahl von Änderungen an diesem gemeinsamen Standpunkt. Diese Änderungen befassen sich vor allem damit, Unternehmen, die extrem innovative Technologien entwickeln, nicht zu benachteiligen, und mit der Stärkung von Verfahren zur Verringerung von Betrug bezüglich der Forschungsfinanzierung durch die EU. Der Rat wird diese Regeln voraussichtlich während seiner Sitzung am 10. Dezember verabschieden.

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