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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Verabschiedung der zweiten Phase des Programms zur Förderung des kombinierten Verkehrs (PACT)

Die Ratsverordnung zur Verabschiedung der zweiten Phase des PACT Programms von Geschmeinschaftsfinanzhilfen für innovatorische Aktionen zur Förderung von Projekten des kombinierten Verkehrs ist unlängst im Amtsblatt veröffentlicht worden. Im Rahmen des Programms stehen EU Fina...

Die Ratsverordnung zur Verabschiedung der zweiten Phase des PACT Programms von Geschmeinschaftsfinanzhilfen für innovatorische Aktionen zur Förderung von Projekten des kombinierten Verkehrs ist unlängst im Amtsblatt veröffentlicht worden. Im Rahmen des Programms stehen EU Finanzierungshilfen für Projekte zur Verfügung, die zum verstärkten Einsatz des kombinierten Verkehrs und damit zum Transfer von Fracht von der Landstraße auf umweltfreundlichere Transportarten beitragen können. Die zweite Phase von PACT läuft von 1997 bis 2001 und verfügt über einen Bezugsrahmen von ECU 35 Mio. Durch kombinierten Verkehr sollen Waren am Anfang und Ende ihres Transportweges im Straßenverkehr befördert werden, während sie den mittleren Teil ihres Transportweges über Binnengewässer oder Seetransportmittel zurücklegen. Dadurch soll sichergestellt werden, daß der Transport im Straßenverkehr einen möglichst geringen Teil des Gesamtweges ausmacht. Die unterstützten Projekte könnten folgende Vorteile bieten: Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit des kombinierten Verkehrs im Vergleich zum reinen Transport im Straßenverkehr; - Förderung des Einsatzes von Spitzentechnologie im kombinierten Verkehr; - Verbesserung der Möglichkeiten zur Erstellung kombinierter Verkehrsdienstleistungen. Die Projekte sollten innovatorische Maßnahmen praktischer Art bzw. sie betreffende Durchführbarkeitsstudien beinhalten. In Bezug auf praktische Maßnahmen ist die Finanzhilfe der Gemeinschaft auf max. 30% der Kosten und in Bezug auf Durchführbarkeitsstudien auf 50% der Kosten beschränkt. Bei Projekten, die innerhalb der Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden, müssen die finanzierten Projekte mit den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN) im Einklang stehen. Projekte können sich auch auf Routen beziehen, die zum Teil außerhalb der EU liegen, wenn das im Interesse der gemeinschaftlichen Verkehrspolitik liegt. In derartigen Fällen können andere Quellen von Gemeinschaftsfinanzierung für Teilabschnitte außerhalb der EU in Betracht kommen, wie z. B. das technische Hilfsprogramm PHARE für die mittel- und osteuropäischen Länder.