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Teilnahme Argentiniens am Fünften Euratom-Rahmenprogramm

Die Beteiligung am Fünften Euratom-Rahmenprogramm steht argentinischen Experten und Organisationen auf Selbstfinanzierungsbasis vollkommen offen. Dies gilt seit Inkrafttreten einer Vereinbarung vom 29. Oktober 1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft (Euratom) und Argentini...

Die Beteiligung am Fünften Euratom-Rahmenprogramm steht argentinischen Experten und Organisationen auf Selbstfinanzierungsbasis vollkommen offen. Dies gilt seit Inkrafttreten einer Vereinbarung vom 29. Oktober 1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft (Euratom) und Argentinien über eine Zusammenarbeit zur friedlichen Nutzung der Kernenergie. Das Ziel der Vereinbarung ist die Entwicklung einer Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Argentinien zur friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die Kooperation soll auf Grundlage beiderseitigen Nutzens, Gegenseitigkeit und Beachtung regelnder und gesetzlicher Bestimmungen hinsichtlich eines wirksamen Schutzes und einer angemessenen Aufteilung geistigen Eigentums stattfinden. Die Zusammenarbeit kann sich auf folgende Bereiche erstrecken: - Forschungen zur Reaktorsicherheit, - Bewirtschaftung und Entsorgung von Atommüll, - Strahlenschutz, - Stillegung von nuklearen Anlagen, - kontrollierte thermonukleare Verschmelzung, - Forschungen über nukleare Anwendungen in den Bereichen Landwirtschaft, Medizin und Industrie, - nukleare Schutzeinrichtungen, - Forschung über die Wechselwirkung zwischen Kernenergie und Umwelt, - andere Bereiche von beiderseitigem Interesse, auf die sich beide Parteien gemeinsam geeinigt haben. Die Zusammenarbeit findet in Form von gemeinsamen Projekten, Informationsaustausch, Ausbildung von Wissenschaftlern durch Mobilität, Austausch von Material und Ausstattung im Rahmen von Versuchen sowie einer gemeinsamen Beteiligung an Studien und Aktivitäten statt. Kosten für die Aktivitäten der Zusammenarbeit werden, sofern von den Parteien nicht anders vereinbart, von der Partei getragen, der diese entstehen. Regelmäßige gemeinsame Zusammenkünfte des Ausschusses überwachen die Aktivitäten unter dieser Vereinbarung. Das erste diesbezügliche Treffen fand im Oktober 1997 in Brüssel und das zweite im Dezember 1998 in Buenos Aires statt.

Länder

Argentinien

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