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Gemeinschaftsrahmen für elektronische Unterschriften

Ein gemeinsamer Standpunkt hinsichtlich eines Vorschlags der ausscheidenden Europäischen Kommission, der einen Gesetzesrahmen für elektronische Unterschriften begründen würde, ist vom Ministerrat verabschiedet worden und wird jetzt den Mitgliedern des Parlaments zur zweiten Le...

Ein gemeinsamer Standpunkt hinsichtlich eines Vorschlags der ausscheidenden Europäischen Kommission, der einen Gesetzesrahmen für elektronische Unterschriften begründen würde, ist vom Ministerrat verabschiedet worden und wird jetzt den Mitgliedern des Parlaments zur zweiten Lesung übergeben. In der Erkenntnis, daß elektronische Unterschriften für eine sichere elektronische Kommunikation und den elektronischen Handel benötigt werden, zielt der Vorschlag darauf ab, einen eindeutigen Rahmen zu begründen, der das Vertrauen in diese neuen Technologien stärken und Investitionen in diesem Bereich erhöhen soll. Die elektronische Unterschrift solle die gleiche Gültigkeit haben wie eine handschriftliche Unterschrift, so der Rat. Falls der Vorschlag angenommen wird, wird ein Rahmen für die sichere Übermittlung des elektronischen Handels geschaffen, wodurch Investitionen angeregt und das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung gefördert werden. Derzeit hat noch kein Mitgliedstaat einen Gesetzesrahmen für elektronische Unterschriften geschaffen. Dies ist eine ideale Voraussetzung zur Entwicklung eines übereinstimmenden Gesetzesrahmens auf europäischer Ebene. Die vorgeschlagene Richtlinie legt die Mindestanforderungen bezüglich Sicherheit und Zuverlässigkeit fest, die die rechtliche Anerkennung elektronischer Unterschriften in der gesamten EU gewährleisten würden. Darüber hinaus wird im Rahmen der vorgeschlagenen Richtlinie ein rechtlich anzuerkennendes System für elektronische Unterschriften begründet, bei dem der Ursprung der Daten und die Identität des Absenders ermittelt sowie eine Veränderung der Daten überprüft werden könnte. Eine Bescheinigung zur Identifikation des Unterzeichners, die von einem Dienstleistungsanbieter ausgestellt würde, würde die Daten begleiten. Dem Vorschlag zufolge würden minimale Haftungsbestimmungen eingeführt, nach denen insbesondere die Dienstleistungsanbieter für die Gültigkeit des Inhalts einer Bescheinigung verantwortlich gemacht würden. Zum Schutz der von den Dienstleistungsanbietern benutzten persönlichen Daten würden geeignete Vorkehrungen getroffen. Der Rat erklärte, er würde die Einführung von freiwilligen Akkreditierungssystemen und eines angemessenen Überwachungssystems, die von den Mitgliedstaaten übernommen werden sollten, auf nationaler Ebene unterstützen, um das öffentliche Vertrauen zu stärken. Der Vorschlag umfaßt auch Mechanismen zur Zusammenarbeit mit Drittländern hinsichtlich gegenseitiger Bescheinigungen auf der Grundlage bilateraler und multilateraler Vereinbarungen. Auf diese Weise soll der elektronische Handel weltweit gefördert werden. Nach Annahme des Vorschlages wird ein Ausschuß für elektronische Unterschriften eingerichtet, der die Anforderungen der Richtlinie und die allgemein anerkannten Normen für elektronische Unterschriften klären soll.

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