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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Klassifizierungssystem für feste radioaktive Abfälle

Die Europäische Kommission hat kürzlich ein Klassifizierungssystem für feste radioaktive Abfälle vorgestellt. Dieses Klassifizierungssystem soll in erster Linie zur Verbesserung der Kommunikation und des Informations-Managements auf dem Gebiet der radioaktiven Abfälle dienen, ...

Die Europäische Kommission hat kürzlich ein Klassifizierungssystem für feste radioaktive Abfälle vorgestellt. Dieses Klassifizierungssystem soll in erster Linie zur Verbesserung der Kommunikation und des Informations-Managements auf dem Gebiet der radioaktiven Abfälle dienen, wobei jedoch natürlich auch komplexere Themen berücksichtigt sind, welche die Kommission in gewissem Maße im Anhang zu ihren Empfehlung beschreibt. Im wesentlichen jedoch führt sie an, daß Firmen, die mit radioaktivem Abfall umgehen, ein geeignetes Kennzeichnungsinstrument benötigen, mit dem sie in standardisierten, leicht verständlichen Worten die Beschaffenheit ihrer Abfälle gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit beschreiben können. Die Kommission ist aufgrund einer entsprechenden Entschließung des Rates aus dem Jahr 1992 verpflichtet, dem Rat regelmäßig eine Analyse der Situation und der Aussichten für das Management von radioaktiven Abfällen vorzulegen. Gemäß dieser Entschließung hat die Kommission vor allem den Sicherheits- und Umweltauflagen sowie den Anforderungen von Nuklearprogrammen und Tätigkeiten, bei denen Radioisotope eingesetzt werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Daher wird den Mitgliedstaaten und der Atomindustrie empfohlen, das gemeinsame Klassifizierungssystem zu übernehmen und zur Information der Öffentlichkeit, nationaler und internationaler Stellen und Nichtregierungsorganisationen einzusetzen. Es ersetzt jedoch nicht die technischen Kriterien, die gegebenenfalls für besondere Sicherheitsbelange (z.B. die Genehmigung von Anlagen) gelten. Das vorgeschlagene Klassifizierungssystem umfaßt drei Kategorien fester radioaktiver Abfälle: - Radioaktive Abfälle in der Übergangsphase: - - Radioaktive Abfälle (vorwiegend aus der Medizin), die während der Zwischenlagerung abklingen und die dann, sofern die Freigabegrenzen erreicht werden, einer Entsorgung zugeführt werden können, die nicht der atomrechtlichen Aufsicht unterliegt; - Schwach- und mittelaktive Abfälle: - - Nach dem Klassifizierungssystem ist die Radionuklidkonzentration bei schwach- und mittelaktiven Abfällen so gering, daß die Strahlungsabgabe bei der Endlagerung "unkritisch" bleibt. Die Werte für eine akzeptable "Wärmeentwicklung" werden im Anschluß an eine Sicherheitsbewertung standortspezifisch festgelegt. Die schwach- und mittelaktiven Abfälle werden außerdem noch in kurzlebige und langlebige Abfälle eingeteilt. - Hochaktive Abfälle: - - Abfälle mit einer so hohen Radionuklidkonzentration, daß während der gesamten Zwischen- und Endlagerung von Wärmeentwicklung auszugehen ist. Die Kommission empfiehlt, daß die Mitgliedstaaten dieses Klassifizierungssystem annehmen. Es könnte bis zum 1. Januar 2002 Anwendung finden. Dann werden die Kriterien neu festgelegt.

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