Kommissionsmitglied Byrne begrüßt die Annahme der OECD-Leitlinien zum Verbraucherschutz beim elektronischen Geschäftsverkehr
David Byrne, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiges Kommissionsmitglied, hat es begrüßt, daß die OECD eine Empfehlung über Leitlinien zum Verbraucherschutz beim elektronischen Geschäftsverkehr angenommen hat. Grundsätzlich sehen diese Leitlinien vor, daß im elektronischen Geschäftsverkehr den Verbrauchern der gleiche Schutz zuteil werden muß wie bei herkömmlichen Offline-Transaktionen. Die OECD-Leitlinien decken sich weitestgehend mit den Verbraucherschutzbestimmungen und -grundsätzen der EU; Kommissionsmitglied Byrne beglückwünschte die OECD und den OECD-Ausschuß für Verbraucherpolitik zu ihrem Erfolg in Sachen Festlegung international anerkannter Verbraucherschutzstandards. "Diese Leitlinien sind ein Meilenstein auf dem Weg der Festigung des Vertrauens der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr. Der Verbraucher muß sich sicher sein können, daß beim Online-Handel seine Erwartungen erfüllt und seine Rechte gewahrt werden. Die Leitlinien werden sich als nützliches Instrument zur Förderung des Vertrauens der Verbraucher in die Praktiken des Online-Handels erweisen", sagte Herr Byrne. Die Leitlinien berücksichtigen die Anliegen der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Online-Handel, wie etwa faire Vertragsabschlüsse, lautere Werbung und Marketingmethoden, die bei Online-Geschäften offenzulegenden Angaben zur Identität des Anbieters, zur Beschaffenheit der angebotenen Waren und Dienstleistungen und Geschäftsbedingungen und sonstige vertragliche Einzelheiten, Zahlungsmodalitäten, Regelung von Rechtsstreitigkeiten und Möglichkeiten zur Rechtsmitteleinlegung. Zu jedem dieser Themen werden praktische Anregungen über Vorgehensweisen bzw. Maßnahmen zur Festigung des Vertrauens der Verbraucher und zum Schutz der ihnen zustehenden Rechte gegeben.