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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Diskussion zum europäischen Datenschutz

Die Europäische Union hat nach einer Anhörung im Europäischen Parlament am 22. und 23. Februar 2000 in Brüssel beim Aufbau eines kohärenten rechtlichen Rahmens zum Datenschutz sowie eines Kooperationsabkommens mit den Vereinigten Staaten Fortschritte erzielt. Mit diesem Schrit...

Die Europäische Union hat nach einer Anhörung im Europäischen Parlament am 22. und 23. Februar 2000 in Brüssel beim Aufbau eines kohärenten rechtlichen Rahmens zum Datenschutz sowie eines Kooperationsabkommens mit den Vereinigten Staaten Fortschritte erzielt. Mit diesem Schritt soll die Entwicklung des europäischen Marktes im Bereich des elektronischen Handels mit Hilfe von Schutzmaßnahmen und Garantien für die Verbraucher bei der Weitergabe vertraulicher Daten über das Internet gestärkt werden. Während der Veranstaltung wurden die verschiedenen rechtlichen und technologischen Aspekte zum Datenschutz diskutiert und Maßnahmen zum Aufbau eines gewissen Grades der Angleichung bestehender Regelungen sowohl innerhalb der EU als auch darüber hinaus ergriffen. Die USA und die EU vermeldeten bedeutende Fortschritte auf dem Weg zu einer politischen Einigung zur Erleichterung des Datentransfers zwischen ihren Staaten, hieß es nach achtstündigen Gesprächen zwischen dem Generaldirektor für den europäischen Binnenmarkt John Mogg und dem US-Untersekretär für Handel David Aaron. Der Streit zwischen der EU und den USA war entbrannt, nachdem die EU eine Richtlinie zum Datenschutz erlassen hatte, in der auch ein Passus enthalten war, wonach Daten nur dann in andere Länder übermittelt werden dürfen, wenn dort angemessene Schutzvorkehrungen bestehen. Seit 1998 arbeiten die EU und die USA an "Safe Harbour"-Bestimmungen, einer Reihe von Grundsätzen, die der Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union entspricht und die von US-Unternehmen auf freiwilliger Basis unterzeichnet wird und im Anschluß daran für sie rechtsverbindlich ist. Beide Seiten vermeldeten einen Durchbruch bei der Frage der Durchsetzung, wonach es möglich sein solle, rechtzeitig vor Ablauf der Frist im März, wenn das Abkommen einem Ausschuß aus EU-Mitgliedstaaten vorgelegt wird, zu einer politischen Einigung zu gelangen. Der EU-Kommissar für den Binnenmarkt Frits Bolkestein traf vor Aufnahme der Gespräche mit David Aaron zusammen und sagte ihm: "Wir streben ein System an, das es sowohl den EU-Behörden als auch den betreffenden Unternehmen erleichtert, personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln und dabei gewährleistet zu wissen, daß die übermittelten Daten auch in den USA in angemessener Weise geschützt werden." In späteren Erklärungen während der Konferenz sagte Herr Bolkestein, daß sich die Verstöße gegen das Datenschutzrecht im Zuge der technologischen Entwicklungen häufen könnten. "Meiner Meinung nach ist es notwendig, rechtsverbindliche Standards auf internationaler Ebene zu verabschieden", fuhr Herr Bolkestein fort. Der geeignete Rahmen für derartige Verhandlungen sei die Welthandelsorganisation. Während der parlamentarischen Anhörungen forderte der Direktor des "Electronic Privacy Information Centre" (US-amerikanisches Informationszentrum zum elektronischen Datenschutz) Marc Rotenburg die EU auf, gegenüber den USA bei den Richtlinien zum Datenschutz nicht nachzugeben. Er bestätigte das Scheitern der Selbstregulierung in den Vereinigten Staaten im Hinblick auf einen angemessenen Verbraucherdatenschutz im Internet und unterstützte nachdrücklich einen gesetzlichen Rahmen nach dem Muster der Europäischen Datenschutzrichtlinie und die Verabschiedung von Methoden zur Verbesserung des Datenschutzes. "Der inzwischen bei der EU vorliegende Vorschlag für einen sicheren Hafen gefährdet die Interessen der Verbraucher auf der ganzen Welt", sagte er. "Dies ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und das Datenschutzrecht." Die vom Ausschuß für die Rechte und Freiheiten der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten und dem Ausschuß für Recht und den Binnenmarkt veranstaltete Anhörung ging auch auf verschiedene andere Themen im Zusammenhang mit dem Datenschutz in der EU ein, darunter auch die Umsetzung der Datenschutzrichtlinie. Die Vertreterin des Europäischen Rates Frau Marie-Odile Wiederkehr schlug die Ausarbeitung einer globalen Konvention vor, in der der Datenschutz und der Schutz der Menschenrechte im allgemeinen berücksichtigt werden und in der auch Richtlinien zur Auslegung, Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten sowie Verweise auf andere Konventionen enthalten sein sollen. Der britische Schriftsteller Duncan Campbell stellte einen Bericht vor, demzufolge ein internationales Überwachungsnetz unter dem Codenamen Echelon existiere. Dieses Überwachungsnetz, das von der US-amerikanischen National Security Agency und dem Britischen Nachrichtendienst GCHQ betrieben werde, wird angeblich sowohl für die Industriespionage als auch für militärische Zwecke verwendet. Dem Bericht zufolge verstößt das Netz gegen Datenschutzgesetze. Der Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Bürger Graham Watson sagte, es sei nunmehr Sache der Fraktionen zu entscheiden, welche Maßnahme in diesem Bereich als nächstes zu ergreifen sei, wenngleich der Campbell-Bericht seiner Ansicht nach nicht genügend Beweise für Industriespionage liefere. Auf Ersuchen des belgischen Vorsitzenden der Grünen Paul Lannoye hat die Präsidentenkonferenz beschlossen, eine Debatte zur Echelon-Angelegenheit auf die Tagesordnung der Plenarsitzung am 30. März zu setzen.

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