Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-07

Article available in the following languages:

Liikanen reagiert auf Netzwerkspionagevorwürfe

Als Reaktion auf die Vorwürfe, daß das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den europäischen Ländern Spionage betrieben, sagte Erkki Liikanen, EU-Kommissar für die Informationsgesellschaft, daß die technischen Möglichkeiten zum Auffangen elektronischer Kommunik...

Als Reaktion auf die Vorwürfe, daß das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den europäischen Ländern Spionage betrieben, sagte Erkki Liikanen, EU-Kommissar für die Informationsgesellschaft, daß die technischen Möglichkeiten zum Auffangen elektronischer Kommunikation gegeben seien und es keine stichhaltigen Beweise gäbe, daß diese Technologien nicht genutzt würden. Herr Liikanen nahm vor dem Europäischen Parlament Stellung zu den von beiden Staaten dementierten Behauptungen des britischen Journalisten Duncan Campbell, der in dieser Sache nachforschte. Dieser hatte behauptet, daß der amerikanische Nationale Sicherheitsdienst und der Britische Geheimdienst GCHQ unter dem Codenamen "Echelon" ein elektronisches Überwachungsnetzwerk betreiben würden. Ein solches Netzwerk würde die EU-Vorschriften hinsichtlich des Rechts auf Privatsphäre verletzen, sagte Herr Liikanen. Die Kommission werde, wenn nötig, Schritte dagegen unternehmen, so fuhr er fort. "Ich möchte nochmals wiederholen, daß für die Kommission die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit an erster Stelle steht. Die Kommission wird nicht versäumen, ihrer vertragsmäßigen Verpflichtung nachzukommen, wenn gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen wird", so Herr Liikanen. "Die Kommission wurde gefragt, ob sie die Existenz der im Bericht von Herrn Campbell beschriebenen Aktivitäten bestätigen kann", führte Herr Liikanen weiter aus, meinte dazu jedoch: "Es liegt jedoch in der Natur von Geheimdienstaktivitäten, daß nur diejenigen in der Lage sind, ihre Existenz zu bestätigen oder aber zu widerlegen, die an diesen Aktivitäten beteiligt sind." Aufgrund der jüngsten Behauptungen hat die Kommission die betroffenen Mitgliedstaaten um Klärung der Angelegenheit gebeten. In einem Brief der ständigen Vertretung des Vereinigten Königreiches in der EU heißt es, daß die britischen Geheimdienstbehörden innerhalb eines legalen und vom britischen Parlament abgesteckten Rahmens tätig seien. Dieser Rahmen, so Herr Liikanen, "legt genau die Zwecke fest, die das Abhören möglicherweise vor dem Gesetz rechtfertigen, wie zum Zweck der nationalen Sicherheit, zum Schutz des nationalen Wohls sowie zur Vorbeugung und Aufdeckung schwerwiegender Verbrechen." Weiterhin ist dem Brief zu entnehmen, daß die Europäische Kommission für Menschenrechte die Meinung vertritt, daß das im britischen Recht dargelegte System im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe. Herr Liikanen berichtete ferner, daß das US-amerikanische Außenministerium erklärt habe, daß der amerikanische Sicherheitsdienst nicht an Industriespionage beteiligt sei. Der Sicherheitsdienst sammle keine rechtlich geschützten kommerziellen, technischen oder finanziellen Informationen zum Vorteil von privaten Firmen, so war dem Brief weiter zu entnehmen. Die Justizminister der Europäischen Union werden bei ihrem nächsten Treffen im Mai dieses sensible Thema der Industriespionage diskutieren, und das Europäische Parlament zieht ebenfalls in Erwägung, eine Untersuchung einzuleiten.

Verwandte Artikel