EU und USA vereinbaren vorläufiges Paket zur Datensicherung
Beamte der Europäischen Kommission und der Vereinigten Staaten haben angekündigt, daß sie eine vorläufige Einigung hinsichtlich des Vorschlagpakets "safe harbour" erzielt haben, mit dem ein adäquater Datenschutz für die zwischen beiden Seiten übermittelten Daten gewährleistet werden soll. Zu dieser Einigung kommt es nach zweijährigem intensivem Dialog, und man hofft, daß im Anschluß an die Genehmigungsverfahren in der EU und den USA bis Juli die entsprechenden Vereinbarungen getroffen werden können. Der EU-Kommissar für den Europäischen Binnenmarkt, Frits Bolkestein, sagte: "Sobald alle Beteiligten definitiv zugestimmt haben, wird dieses Paket den transatlantischen Informationsfluß vereinfachen, indem es den Betreibern Rechtssicherheit bietet und der Forderung der Verbraucher nach Datenschutz nachkommt." Die Vereinbarung stützt sich auf die sogenannten "safe harbour"-Grundsätze, bei denen es sich um einen Kompromiß zwischen dem auf Gesetzen basierenden Regelsystem der EU und der US-Strategie der Selbstkontrolle handelt. Demzufolge müßten sich US-Unternehmen auf freiwilliger Basis den "safe harbour"-Grundsätzen verpflichten, die die Datenschutzrichtlinie der EU erfüllen, an die sie dann gebunden wären. Überwacht würde das System von US-Behörden. Wenn die Vereinbarungen unter Dach und Fach sind, werden sie den Datenkontrolleuren in der EU die Rechtssicherheit bieten, daß sie die Richtlinie erfüllen, wenn sie Daten an US-Unternehmen versenden, die wiederum die "safe harbour"-Grundsätze erfüllen. Die Vereinbarung wird ferner die verwaltungstechnische Belastung verringern und denjenigen US-Organisationen, die die EU-Normen erfüllen möchten, einen Leitfaden an die Hand geben. Die Beamten haben zudem Klarheit hinsichtlich der Art und Weise erzielt, in der die Datenschutzgrundsätze in den USA durchgesetzt werden, einschließlich der richtigen Vorgehensweise und Vertrauenswürdigkeit der Unternehmen, die sich den "safe harbour"-Grundsätzen verpflichten, sowie möglicher Sanktionen im Falle einer Nichterfüllung. Die Einhaltung dieser Grundsätze wird Mitte 2001 überprüft. Seitens der EU werden die "safe harbour"-Grundsätze durch einen formellen Beschluß erfüllt, in dem die Grundsätze als "adäquater Schutzstandard" für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer, wie von der Datenschutzrichtlinie vorgesehen, anerkannt wird. Für den Beschluß bedarf es der Unterstützung durch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten, und ab März wird das Europäische Parlament zu Rate gezogen. Die formellen Genehmigungsverfahren beginnen im Mai.