Der Rat stellt eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck auf
Der Europäische Rat hat ein Ausfuhrkontrollsystem für "Güter mit doppeltem Verwendungszweck", einschließlich Software und Technologie, eingerichtet. Die Verordnung beinhaltet auch die Übertragung mittels elektronischer Medien, Telefax oder Telefon nach Bestimmungszielen außerhalb der Gemeinschaft und betrifft Datenverarbeitungsprogramme und Technologie sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke, einschließlich aller Waren, die bei der Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern verwendet werden können. Ab dem 28. September 2000, dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung, ist die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck aus der Gemeinschaft genehmigungspflichtig. Weitere Einzelheiten zum Anwendungsbereich dieser Bestimmungen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Es wird erwartet, daß die Mitgliedstaaten in Verbindung mit der Kommission alle zweckdienlichen Maßnahmen für eine Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch zwischen den für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden treffen, damit etwaige Unterschiede beseitigt werden. Eine aus Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten zusammengesetzte Koordinierungsgruppe soll für die ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung sorgen. Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung sind von den Mitgliedstaaten festzulegen und müssen "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein.