Neues strategisches Vorschriftenpaket zur Lebensmittelsicherheit
Die Europäische Kommission schlägt derzeit ein neues strategisches Vorschriftenpaket zur Lebensmittelsicherheit vor, das sie als "den seit 25 Jahren radikalsten Schritt im Lebensmittelrecht" beschreibt. Im Rahmen des in vier Verordnungen zusammengefaßten Vorschlags soll die Hauptverantwortung für die Lebensmittelsicherheit in allen Bereichen der Nahrungskette den Lebensmittelherstellern übertragen werden. "Die neuen Verordnungen werden sehr detaillierte und komplexe Hygieneanforderungen zusammenfassen, harmonisieren und vereinfachen, die zuvor über 17 Richtlinien verteilt waren. Der Schwerpunkt liegt auf der Festsetzung von Zielen, wobei der Lebensmittelindustrie genügend Flexibilität in bezug auf die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen eingeräumt wird, und ihr diese nicht akribisch genau vorgeschrieben werden", kündigte die Kommission an. Eine der wichtigsten Grundlagen des neuen Lebensmittelrechts ist die Einführung des Prinzips einer Politik vom Hof bis auf den Ladentisch. "Gegenwärtig gibt es kein systematisches und allumfassendes Lebensmittelrecht, das sämtliche Nahrungsmittelsektoren umfaßt", so die Kommission. Ein zweiter wichtiger Grundsatz der Kommission ist die Primärhaftung der Lebensmittelhersteller für die Sicherheit von Lebensmitteln, die diese durch den Einsatz von Selbstkontrollen und modernen Kontrolltechniken zur Aufdeckung von Risiken sicherstellen. Die Umsetzung eines harmonisierten Systems zur Analyse von Risiken und kritischen Kontrollpunkten (HACCP) wird für die weiterverarbeitenden, nicht an der Primärerzeugung beteiligten Lebensmittelhersteller verbindlich. "HACCP schreibt eine logische Reihe von Schritten vor, um über die gesamte Produktionskette für die Lebensmittelsicherheit kritische Kontrollpunkte zu ermitteln und besondere Risiken für das betreffende Unternehmen zu erkennen", führt die Kommission aus. Der dritte wichtige Grundsatz ist der des Herkunftsnachweises für alle Lebensmittel und Lebensmittelzutaten. Um dies zu gewährleisten, will die Kommission eine verbindliche Registrierung aller Lebensmittelhersteller einführen, wobei die entsprechende Registriernummer das Erzeugnis begleiten muß. "Die Erzeuger müssen auch Verfahren entwickeln, nach denen im Falle ernster Risiken für die Gesundheit der Verbraucher Erzeugnisse vom Markt genommen werden können", so die Kommission. Die wesentlichen Hygienevorschriften, die Teil der Standardarbeitsverfahren der Lebensmittelindustrie sind, wie Sauberkeit der Produktionsanlagen, Reinigung der Hände, bleiben in Kraft. Die Vorschläge haben die Form von Verordnungen des Rates und des Europäischen Parlaments und nicht die Form von Richtlinien. Dies soll "eine einheitliche Anwendung, mehr Transparenz und eine leichtere und schnellere Aktualisierung im Falle neuer technischer und wissenschaftlicher Entwicklungen" gewährleisten, so die Kommission. Die Vorschläge werden nunmehr im Europäischen Parlament und im Rat erörtert und im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet und angenommen. David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, legte diese Vorschläge dem Landwirtschaftsrat am 17. Juli 2000 erstmals vor.