Biotechnologie-Patente noch immer ein heikles Thema
Die Patentierung biotechnologischer Erfindungen bleibt in der Europäischen Union ein strittiges Thema, nachdem einige Mitgliedstaaten die Zustimmung zur Umsetzung einer europäischen Richtlinie zu diesem Thema verweigerten. Die vollständige Umsetzung der Bedingungen der Richtlinie, die die Patentierung von lebendem Material in Europa harmonisiert, erfolgte lediglich in Finnland und Dänemark zu Beginn dieser Woche. Während die meisten anderen Länder deutlich machten, dass sie die Richtlinie so bald wie möglich und auf jeden Fall noch während des Sommers umsetzen werden, haben Frankreich, Italien und die Niederlande die Umsetzung verschoben. Die Richtlinie wurde 1998 verabschiedet. Damals gab es nur über den Inhalt Unstimmigkeiten. Seither aber ist in einigen Mitgliedstaaten die Frage aufgetreten, wie das Gemeinschaftsrecht mit nationalen Vorschriften vereinbart werden kann. Aus diesem Grunde sind Zweifel hinsichtlich der einfachen Umsetzung der Richtlinie aufgekommen. Die Richtlinie legt fest, dass Patente neuer Erfindungen zulässig sind, Patente für Entdeckungen jedoch nicht. Die Patentierung von Pflanzensorten, Tierrassen, Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität des Menschen und Verfahren zum reproduktiven Klonen sind laut der Richtlinie verboten.