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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Kommission genehmigt Mitteilung über interregionale Kooperationsprojekte

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über die Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III, Ausrichtung C, genehmigt. In dieser Mitteilung werden den Mitgliedstaaten und den Regionen ausführliche Leitlinien für die Ausarbeitung ihrer Vorschläge für Aktionen zu...

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über die Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III, Ausrichtung C, genehmigt. In dieser Mitteilung werden den Mitgliedstaaten und den Regionen ausführliche Leitlinien für die Ausarbeitung ihrer Vorschläge für Aktionen zur interregionalen Zusammenarbeit im Zeitraum 2000-2006 an die Hand gegeben. Die Aktionen werden eine Reihe von Themen betreffen, insbesondere die Gebiete Forschung, technologische Entwicklung und KMU, Informationsgesellschaft, Fremdenverkehr, Kultur und Beschäftigung, Unternehmertum und Umwelt. Darüber hinaus verweist die Kommission auf die Bedeutung einer Reihe weiterer Themen, von denen sie hofft, dass sie im Rahmen von INTERREG IIIC behandelt werden. Hierzu zählen die maritime Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit von Küstengebieten, die Zusammenarbeit in Fragen der Inselgebiete und Gebiete in äußerster Randlage sowie die Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Naturkatastrophen oder durch den Menschen verursachte Katastrophen. Eine der Prioritäten für die Zusammenarbeit ist die Weitergabe der Erfahrungen, die bei den von der Europäischen Union unterstützten innovativen Aktionsprogrammen gesammelt wurden. Durch INTERREGIIIC soll der Ausbau von Netzen zwischen den Akteuren in den verschiedenen Regionen mit dem Ziel intensiviert werden, den Gedanken- und Erfahrungsaustausch in allen Bereichen der Regionalentwicklung zu fördern. Hierzu gehört auch die Zusammenarbeit mit Regionen in Drittländern. Der Beitrag der Europäischen Union zu INTERREG IIIC im Zeitraum 2000-2006 beläuft sich auf insgesamt 295 Millionen Euro (zu Preisen von 1999). In seinen Erläuterungen zu der Mitteilung erklärte Michel Barnier, Europäischer Kommissar für Regionalpolitik, u.a. Folgendes: "INTERREGIIIC hilft Regionen und Völkern, ihre Kräfte zu bündeln, um neue Möglichkeiten zu schaffen und gemeinsame Probleme zu lösen. Die Vernetzung erlaubt es Regionen mit unterschiedlichsten Erfahrungen, sich über eine Vielzahl von Themen, die die Lebensqualität ihrer Bevölkerung betreffen, auszutauschen. [...] INTERREGIIIC ermöglicht es wirtschaftsschwachen Regionen, von den Erfahrungen der wohlhabenderen Regionen zu lernen, und trägt dazu bei, dass Inselgebiete und Regionen in äußerster Randlage der Union untereinander und zum übrigen Europa Netze aufbauen." Im Rahmen des Programms werden drei Arten von Maßnahmen gefördert: -Regionale Rahmenmaßnahmen Vorschläge betreffend kleinerer Projekte. Eine regionale Rahmenmaßnahme soll von einer Gruppe von Regionen ausgearbeitet und eingereicht werden, die jeweils von einer regionalen Partnerschaft von Organisationen unterstützt werden. -Individuelle interregionale Kooperationsprojekte Diese Projekte sollen den Austausch von Erfahrungen mit methodologischen Aspekten und projektbezogenen Aktivitäten fördern sowie Hilfestellung bei der Umsetzung der Maßnahmen in den Regionen leisten. -Netze Sie sollen die verschiedenen Regionen innerhalb und außerhalb der EU verbinden und den Gedankenaustausch über die Projektumsetzung und Projektentwicklung fördern. Ein Projekt wird von dem federführenden Partner für das Programm vorgeschlagen, das sich auf das Gebiet bezieht, in dem er niedergelassen ist. Ausgewählte Maßnahmen werden vollständig aus dem Programm des federführenden Partners kofinanziert. Die Kofinanzierung beläuft sich auf bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten bei Partnern aus Ziel-1-Gebieten und auf bis zu 50 Prozent bei Partnern aus anderen Gebieten. Der Beteiligung von Partnern aus Drittländern, insbesondere den Bewerberländern, oder von Inselgebieten oder Gebieten in äußerster Randlage wird bei der Projektauswahl Vorrang eingeräumt.