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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Deutschlands Einspruch gegen GM-Mais abgelehnt

Der Wissenschaftliche Pflanzenausschuss hat Deutschlands Berufung auf die Richtlinie des Rates über die genetisch veränderte Bt-Mais-Linie zurückgewiesen. Die Stellungnahme wurde am 9. November im Anschluss an das Treffen des Ausschusses am 22. September 2000 durch ein schrift...

Der Wissenschaftliche Pflanzenausschuss hat Deutschlands Berufung auf die Richtlinie des Rates über die genetisch veränderte Bt-Mais-Linie zurückgewiesen. Die Stellungnahme wurde am 9. November im Anschluss an das Treffen des Ausschusses am 22. September 2000 durch ein schriftliches Verfahren verabschiedet. Die zuständige deutsche Behörde hatte zuvor in diesem Jahr den Beschluss gefasst, sich auf Artikel 16 zu berufen, da der Verdacht bestand, dass nicht alle Voraussetzungen für die Markteinführung des Maises gegeben seien. Das Öko-Institut e.V. in Freiburg führte zusätzliche Forschungsarbeiten durch, denen zufolge die Möglichkeit der Ausbreitung des Ampicillin-Resistenz-Gens von der Bt-Mais-Linie auf Bakterien und damit eine Erhöhung der Resistenz gegenüber Lactam-Antibiotika nicht ausgeschlossen werden könne. Die Kommission reagierte mit einer Anfrage beim Wissenschaftlichen Pflanzenausschuss, ob die von Deutschland vorgelegten Informationen einen einschlägigen wissenschaftlichen Beweis darstellen, der den Ausschuss veranlassen könnte, zu erwägen, ob das Produkt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt bzw. der die ursprüngliche Risikobewertung für die anderen bereits genehmigten oder derzeit in der Bewertung durch den Pflanzenausschuss befindlichen Bt-Produkte ungültig macht. Der Pflanzenausschuss kommt zu dem Schluss, dass die von Deutschland vorgelegten Informationen weder zu einer Änderung der ursprünglichen Risikobewertung noch zu einer Ungültigmachung der Risikobewertungen für andere Bt-Produkte führen. "Da die der deutschen Berufung beiliegenden Materialien keine wirklich neuen Daten enthalten, ist das Risiko des vorliegenden Antibiotika-Resistenz-Gens [...] auf Grundlage der ursprünglich seitens des Unternehmens vorgelegten Materialien vor dem Hintergrund des derzeitigen Kenntnisstandes über den horizontalen Gentransfer zu bewerten", heißt es in der Stellungnahme des Pflanzenausschusses.

Länder

Deutschland

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