Fernerkundung von Acker- und Weideland, flächenbezogene Subventionen
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben eine gemeinsame Ausschreibung veröffentlicht. Sie benötigen externe Auftragnehmer, um mittels Fernerkundung die von Landwirten jährlich eingereichten flächenbezogenen Beihilfeanträge zu überprüfen. Je nach Mitgliedstaat werden Satellitenbilder und/oder Luftaufnahmen verwendet. Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, die Niederlande, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich haben diese Option zumindest für einen Teil ihrer Kontrollen gewählt. Belgien, Dänemark, Italien und Spanien verwenden ebenfalls das Mittel der Fernerkundung, allerdings im Rahmen von Mehrjahresprogrammen, die über die vorliegende Ausschreibung hinausgehen. Österreich und Luxemburg nehmen an den Fernerkundungskontrollen nicht teil. Dem ausgewählten Auftragnehmer wird eine Stichprobe der zu überprüfenden Akten zur Verfügung gestellt, auf denen alle kultivierten Parzellen aufgeführt sind. Der Auftragnehmer hat diese Anträge mit den Bildern oder Luftaufnahmen zu vergleichen und die Ergebnisse je Akte an die zuständige Behörde des Mitgliedstaates weiterzuleiten; gegebenenfalls muss damit auch die komplette Dokumentation, insbesondere die kartographische, zur Verfügung gestellt werden, damit die Parzellen vor Ort lokalisiert und überprüft werden können. Die Satellitenaufnahmen werden von der Kommission beschafft und den Auftragnehmern übergeben. Vor-Ort-Kontrollen, die den Kontakt zu den Landwirten umfassen, bleiben im Verantwortungsbereich der für die Kontrollen verantwortlichen Verwaltungsbehörde.Die allgemeinen technischen Spezifikationen der Ausschreibung sowie die nationalen Anpassungen sind bei den nationalen Behörden zu beantragen, deren Anschriften wie folgt lauten: Finnland: Ministry of Agriculture and Forestry Department of Agriculture Unit for support policy P.O. Box 30 FIN-00023 Helsinki Fax: +358-9-1604289 Frankreich: Office National Interprofessionel des Céréales 21 avenue Bosquet F-Paris Fax: +33-1-44-182080 Deutschland: Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Referat 116 Postfach 140270 D-53107 Bonn Fax: +49-228-5293436 Griechenland: Ministère de l'agriculture service topographique Liosion 93 EL-Athina Fax +30-1-881-3510 Irland: Department of Agriculture, Food and Rural Development Area Aid Unit Hume House Ballsbridge Dublin 4 Fax: +353-1-6072514 Niederlande: Laser Bezuidenhoutseweg 73 Postbus 20401 NL-2500 EK Den Haag Fax: +31-70-378-6139 Portugal: Instituto Nacionale de Intervenção e Garantia Agricola (INGA) rua Fernando Curado Ribeiro no 4G 1 Ander PT-1600 Lisboa Fax: +351-21-7518607 Schweden: Jordbruksverket Vallgatan 8 Jönköping Fax: +46-36-190546 Vereinigtes Königreich: Ministry of Agriculture, Fisheries and Food CAP Schemes Management Division Room516 10 Whitehall Place London SW1A 2HH Fax: +44-20-72708976 Die allgemeinen technischen Spezifikationen werden erst ab ca. 24. November 2000 (in englischer Sprache) zur Verfügung stehen. Anträge vor diesem Termin werden nicht beantwortet. Alternativ können die Unterlagen von einer von der Kommission, GD GFS, eingerichteten Website unter folgender Adresse herunter geladen werden: URL: http://mars.aris.sai.jrc.it/control(öffnet in neuem Fenster)