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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Große Fortschritte beim europäischen Gemeinschaftspatent

Die Diplomatische Konferenz in München brachte einen weiteren Fortschritt in Richtung einer schnelleren, strafferen und einfacheren Patenterteilung. Sie schloss am 29. November mit einem Vorschlag für ein neues Patentübereinkommen. Die Delegierten der 20 Mitgliedstaaten des Eu...

Die Diplomatische Konferenz in München brachte einen weiteren Fortschritt in Richtung einer schnelleren, strafferen und einfacheren Patenterteilung. Sie schloss am 29. November mit einem Vorschlag für ein neues Patentübereinkommen. Die Delegierten der 20 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentamts (EPA) in München verbrachten neun Tage mit Beratungen um die Revision des 1973 geschlossenen Europäischen Patentübereinkommens. U.a. wurden folgende Vorteile angesprochen: - Die Konferenz entschied, eine regelmäßige Ministerkonferenz im Übereinkommen zu verankern, um eine stärkere Einbettung der Europäischen Patentorganisation in die politische Verantwortung der Mitgliedstaaten zu erreichen. - Es wird möglich sein, europäische Patentanmeldungen zunächst in jeder beliebigen Sprache einzureichen; erst danach muss der Anmelder eine Übersetzung in eine der Amtssprachen des EPA vorlegen. Im Verfahren selbst wird der Anmelder noch besser als bisher gegen ungewollte Rechtsfolgen von Fristversäumnissen geschützt. - Patentinhaber erhalten die Möglichkeit, in einem zentralen Verfahren vor dem EPA den Schutz, den ihm sein Patent gewährt, von sich aus einzuschränken. Dies erspart den Weg über die nationalen Patentämter. Daneben erlaubt es eine schnelle und unbürokratische Einschränkung von Patentansprüchen, wenn sich später herausstellt, dass das Patent in der erteilten Fassung nicht rechtsbeständig wäre. Die Einführung einer solchen Beschränkungsmöglichkeit wird von Experten schon seit langem gefordert und liegt auch im öffentlichen Interesse. Das neue Verfahren bietet einen Anreiz, möglicherweise fehlerhaft erteilte Patente schnell und kostengünstig zu korrigieren. - Die Delegierten haben für eine Zusammenführung von Patentrecherche und Sachprüfung grünes Licht gegeben. - Darüber hinaus hat die Konferenz die Rechtsgrundlagen geschaffen, mit besonderen Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten die Übersetzung europäischer Patente und die Einführung eines zentralen Gerichtssystems für die Durchsetzung europäischer Patente zu regeln. Diese Fragen sind auch für das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Gemeinschaftspatent von großer Bedeutung. Der Präsident des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation Dr. Roland Grossenbacher räumte bei der Ankündigung dieser Fortschritte ein, dass beide Probleme noch nicht gelöst seien und es noch eine Zeit lang dauern werde, bis konkrete Vorteile zu spüren sind. "Es gibt mehrere bisher nicht behandelte Fragen von Bedeutung, besonders der Schutz von Computerprogrammen und von biotechnologischen Erfindungen, die einer eingehenden Prüfung bedürfen", so Grossenbacher. "Die neuen Bestimmungen können allerdings nicht sofort in Kraft treten. Sie bedürfen noch der Ratifikation durch die Parlamente unserer Mitgliedstaaten. Das in dieser Konferenz revidierte Übereinkommen dürfte daher erst in vier bis fünf Jahren Rechtskraft erlangen."

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Deutschland

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