Kandidatenländer beteiligen sich an der Europäischen Umweltagentur
13 Kandidatenländer beteiligen sich an der Europäischen Umweltagentur (EUA), eine Entwicklung, die von der Europäischen Kommission als ein "Meilenstein im Beitrittsprozess" bezeichnet wird. Mit diesem Schritt wird die EUA die erste europäische Einrichtung sein, an der sich Kandidatenländer vor ihrem Beitritt zur Europäischen Union beteiligen können. Bulgarien, die Tschechische Republik, Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien und die Türkei könnten sich im Laufe des Jahres 2001 nach der Ratifizierung der Abkommen nach und nach an der Agentur beteiligen. Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die Beteiligung der Kandidatenländer an der Umweltagentur in jeder Hinsicht von Vorteil ist. "Die EUA wird besser in der Lage sein, über den Zustand der Umwelt in ganz Europa, die Kandidatenländer eingeschlossen, zu berichten", sagt die Kommission. Außerdem führt sie folgende Punkte an: - Die Kandidatenländer werden von der EUA dabei unterstützt, ihre eigenen Überwachungssysteme aufzubauen und zu betreiben. Die Erfassung und Auswertung einheitlicher Daten werden einen zuverlässigen Vergleich des Zustands der Umwelt in verschiedenen Staaten ermöglichen; - Die EUA kann den Kandidatenländern auch bei der Anwendung der Umweltschutzvorschriften der EU helfen. Ihre Beteiligung wird es den Ländern zudem ermöglichen, sich mit der Politik und den Arbeitsmethoden der Europäischen Union vertraut zu machen; - Die Kandidatenländer können insbesondere über das PHARE-Programm finanzielle Unterstützung für die Einrichtung von Datensammlungsnetzen in den ersten drei Jahren ihrer Beteiligung an der EUA erhalten. Ebenso wie die anderen Mitglieder der EUA müssen auch die Kandidatenländer einen finanziellen Beitrag zu den Aktivitäten der Umweltagentur leisten. Sie werden zudem regelmäßig Umweltdaten vorlegen und die dazu notwendige Infrastruktur aufbauen müssen.