Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-21

Article available in the following languages:

Urheberrechtsschutz in der Informationsgesellschaft

Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europäischen Parlaments hat am 5. Februar einen Bericht des italienischen MdEP Enrico Boselli über die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft angenommen. Di...

Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europäischen Parlaments hat am 5. Februar einen Bericht des italienischen MdEP Enrico Boselli über die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft angenommen. Die Annahme des Berichts folgt auf den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zu diesem Thema. Ziel der Richtlinie ist es, die EU-Gesetzgebung über das Urheberrecht dahingehend zu aktualisieren, dass neue Technologien Berücksichtigung finden und neue internationale Verpflichtungen eingeführt werden. Mit dieser Richtlinie würden die Parteien im Prinzip mit einigen Ausnahmen Exklusivrechte in Bezug auf Reproduktion, Kommunikation und Verbreitung ihrer Arbeiten erhalten. Eine solche Ausnahme bezieht sich auf den Schutz von Urherberrechten. In dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates werden vier Fälle festgelegt, in denen eine Reproduktion erlaubt ist, so z.B. für Lehr- oder wissenschaftliche Forschungszwecke. Hier soll die Quelle samt Nachweis des Namens des Urhebers "wann immer dies möglich ist" genannt werden, so der Standpunkt des Rates. Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt befürchtet jedoch, dass dies die Türen zu einer Vielzahl von Rechtsverletzungen öffnen könnte, und fordert daher die Formulierung "außer in Fällen nachgewiesener Unmöglichkeit". Der Ausschuss fordert außerdem ein Inkrafttreten der Richtlinie innerhalb von 18 Monaten, und nicht innerhalb von zwei Jahren, wie vom Rat vorgeschlagen. Die Empfehlung des Ausschusses wird vom Parlament in der Februar-Tagung diskutiert.

Verwandte Artikel