Kommission und Parlament finden Kompromiss zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft
Am 14. Februar hat das Europäische Parlament eine Reihe von Änderungen zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft verabschiedet. Gemäß dem Standpunkt genießen Autoren, Künstler, Produzenten und Rundfunkanstalten im Prinzip Exklusivrechte bezüglich der Reproduktion, Kommunikation und Verbreitung ihrer Arbeiten. Vorübergehende Reproduktionen sind jedoch erlaubt, wenn sie kurzzeitiger oder gelegentlicher Art sind und einen integralen und wesentlichen Bestandteil eines technologischen Prozesses bilden. "Ich freue mich, dass das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit die durch Kompromisse erzielten Änderungen der EU-Urheberrecht-Richtlinie zu befürworten, die dem empfindlichen Interessengleichgewicht, das der Gemeinsame Standpunkt des Rates berücksichtigt, Rechnung tragen", kommentierte der Kommissar für den Binnenmarkt Frits Bolkestein nach der Abstimmung im Parlament. Er fuhr fort: "Die heutige Entscheidung des Parlaments dürfte dazu beitragen, dass diese wichtige Maßnahme zügig umgesetzt wird, um die europäischen Urheberrechtsregelungen dem digitalen Zeitalter anzupassen, so wie dies die Staats- und Regierungschefs beim Gipfel in Lissabon gefordert haben. Die zügige Umsetzung der Richtlinie wird die Entwicklung des elektronischen Handels erleichtern und so die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft erhöhen."