Kommission billigt weitere Maßnahmen zum Schutz gegen BSE
Die Europäische Kommission hat drei Vorschlägen zur Bekämpfung etwaiger Risiken einer Exposition gegenüber BSE zugestimmt. Die Vorschläge orientieren sich an den politischen Leitlinien, die die Landwirtschaftsminister auf ihrer Ratstagung vom 29. Januar vorgegeben haben und die am 7. Februar dem Ständigen Veterinärausschuss vorgelegt wurden. Die vereinbarten Maßnahmen umfassen die Entfernung der Wirbelsäule bei allen über zwölf Monate alten Schlachtrindern sowie ein Verbot von Separatorenfleisch von Wiederkäuerknochen. Zudem wird vorgeschlagen, neue Anforderungen an die Druckbehandlung von ausgelassenen Wiederkäuerfetten zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zu stellen und bestimmte hydrolysierte Proteine von Fisch und Federn zuzulassen. "Mit den heutigen Vorschlägen verstärken wir den Schutz der Verbraucher erneut", erläuterte David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, am 7. Februar. "Entscheidend bei unseren Bemühungen zur Bekämpfung von BSE ist jetzt, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass alle geltenden Sicherheitsmaßnahmen auch strikt angewandt werden. Wenn das Verfütterungsverbot von Säugetierfleisch und Knochenmehl (MMBM) enthaltendem Futter an Wiederkäuer in vollem Umfang wirksam ist, wenn spezifizierte Risikomaterialien vollständig entfernt und vernichtet werden, wenn eine wirksame Kontrolle durch Tests erfolgt, dann können wir BSE - wie sich bereits gezeigt hat - unter Kontrolle bringen." Sofern eindeutig belegt werden kann, dass die geltenden Kontrollmaßnahmen wie das Verfütterungsverbot und eine effektive Überwachung wirksam sind, wird vorgeschlagen, bestimmte Mitgliedstaaten von dieser Regelung auszunehmen.