E-Commerce: Kommission strebt Marktintegration im Bereich des Kleinkundengeschäfts bis 2005 an
Im Rahmen ihres Aktionsplans Finanzdienstleistungen legte die Europäische Kommission eine Strategie vor, die die ordnungspolitischen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Bereich Finanzdienstleistungen schaffen und das Vertrauen der Verbraucher in die Dienste stärken soll. "Es ist wichtig, die Möglichkeiten der neuen Technologien voll auszuschöpfen, wenn, wie vom Europäischen Rat in Lissabon beschlossen wurde, die Marktintegration im Bereich Finanzdienstleistungen bis 2005 abgeschlossen sein soll", so die Kommission. Die in der Kommissionsmitteilung beschriebene Strategie geht von dem Grundsatz aus, dass auf den grenzüberschreitenden Verkauf und Erwerb von Finanzdienstleistungen die Vorschriften des Mitgliedstaates anwendbar sein sollen, in dem der Dienstleister niedergelassen ist. "Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass für den Online-Handel und die herkömmlicheren Arten des Fernabsatzes gleiche Spielregeln gelten", so die Kommission. Eine Reihe von Maßnahmen, mit denen das Vertrauen und der Schutz der Verbraucher gestärkt werden sollen, unterstützen diese Strategie. Zu diesen Maßnahmen gehören eine weitere Harmonisierung des nationalen Verbraucher- und Anlegerchutzes, Möglichkeiten der außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen, Maßnahmen zur Förderung des Vertrauens in Internet-Zahlungssysteme und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Behörden, die für die Überwachung des grenzüberschreitenden Handels mit Finanzdienstleistungen zuständig sind. Die Mitteilung will darüber hinaus Klarheit darüber schaffen, wie sich die E-Commerce-Richtlinie im Bereich Finanzdienstleistungen auswirkt. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein kommentierte: "Das heute präsentierte Maßnahmenbündel ist Ausdruck einer neuen Gangart bei der Schaffung eines integrierten europäischen Privatkundenmarktes für Finanzdienstleistungen. Die neue wissensbasierte Wirtschaft schafft ganz neue Möglichkeiten, an die die rechtlichen Rahmenbestimmungen angepasst werden müssen, wenn sie den europäischen Verbrauchern in Form einer größeren Auswahl, eines erhöhten Wettbewerbs und niedrigerer Preise zugute kommen sollen."