Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-21

Article available in the following languages:

Tierversuche - Kommission ergreift Maßnahmen gegen zwei Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat sich hinsichtlich der Niederlande an den Europäischen Gerichtshof gewandt und an Belgien eine mit Gründen versehene Stellungnahme gesandt, da diese Länder die EG-Richtlinie über Tierversuche nicht vollständig einhalten. In den niederländischen Ge...

Die Europäische Kommission hat sich hinsichtlich der Niederlande an den Europäischen Gerichtshof gewandt und an Belgien eine mit Gründen versehene Stellungnahme gesandt, da diese Länder die EG-Richtlinie über Tierversuche nicht vollständig einhalten. In den niederländischen Gesetzen bleiben einige wesentliche Elemente der Richtlinie unberücksichtigt, so z.B. das Verbot der Verwendung bestimmter bedrohter Arten, Schutzmaßnahmen für die Freisetzung von Tieren sowie die Anerkennung von Ergebnissen aus Tierversuchen, die in anderen Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, um Doppelversuche zu vermeiden. Die Niederlande wandten zwar ein, dass einige dieser Punkte durch ihre Musterbedingungen für Tierversuche angegangen werden, jedoch hat die Kommission entschieden, bezüglich der Niederlande den Gerichtshof anzurufen, da diese Bedingungen nicht verpflichtend sind. Der Kernpunkt der Maßnahmen der Kommission gegen Belgien ist der Einsatz von Hunden und Katzen, die nicht eigens für Versuche gezüchtet wurden. Im Allgemeinen sieht die Europäische Richtlinie eigens für Versuche gezüchtete Tiere vor, lässt aber Ausnahmen zu. Anscheinend wurden jedoch bei den durch die belgischen Behörden in den vergangenen drei Jahren genehmigten Ausnahmen lediglich 50 Prozent der nicht eigens für die Versuche gezüchteten Tiere eingesetzt. "Zwar ist eine Reduzierung des vorgesehenen Einsatzes nicht eigens für Versuche gezüchteter Katzen und Hunde selbstverständlich zu begrüßen, jedoch legen die Statistiken nahe, dass die belgischen Behörden bei der Genehmigung solcher Ausnahmen zu lax vorgehen", so die Kommission. "Auch stellt sich die Frage, ob die wissenschaftlichen Rechtfertigungen für solche Ausnahmen gründlich geprüft wurden." Die Antwort der belgischen Behörden ließ die Bereitschaft zur Begegnung dieser Nachlässigkeit erkennen, bisher jedoch ohne konkrete Ergebnisse. Das für die Umwelt zuständige Mitglied der Europäischen Kommission Margot Wallström kommentierte die Schritte wie folgt: "Die Praxis in den Niederlanden scheint zwar zufriedenstellend, doch müssen sich die Niederlande stärker darum bemühen, ihre nationale Gesetzgebung mit der Richtlinie in Einklang zu bringen. So kann man mit größerer Sicherheit davon ausgehen, dass die in der Richtlinie vorgeschriebenen strengen Bedingungen für Tierversuche stets eingehalten werden. Die belgischen Behörden möchte ich dringend bitten, für eine strenge Kontrolle des Einsatzes von Ausnahmegenehmigungen zu sorgen."

Länder

Niederlande

Verwandte Artikel

Mein Booklet 0 0