Parlament bestimmt Mittel zur Regulierung der elektronischen Kommunikation in Europa
Das Europäische Parlament hat drei Berichte verschiedener MdEP über den Zugang zu und die Zusammenschleißung, Regulierung und Genehmigung von elektronischen Kommunikationsnetzwerken und Kommunikationsdienstleistungen in Europa weitgehend begrüßt. Die Frage des Zugangs zu effizienten und kostengünstigen Formen der elektronischen Kommunikation ist ein Kernpunkt der eEurope-Politik der Europäischen Kommission, die zum Ziel hat, Europa als eine wettbewerbsfähige wissensbasierte Gesellschaft zu etablieren. Der erste Bericht, der vom italienischen MdEP Renato Brunetta vorgestellt wurde, beschäftigt sich mit der Frage des Zugangs zu und der Zusammenschließung von elektronischen Kommunikationsnetzwerken. Der Bericht zu einer Richtlinie, die die Ansätze der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen harmonisieren soll, wurde vom Parlament verabschiedet. In dem Bericht wird betont, dass die nationalen Regulierungsbehörden (NRB) allen Anbietern auferlegen müssen, Zusammenschaltungen anzubieten und angemessene Anforderungen für den Zugang zu "transparenten, fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen" zu erfüllen. Das Parlament betont die Bedeutung einer leichten Regulierung und möchte, dass die NRB den Anbietern nur dann Verpflichtungen wie z.B. Preise auferlegen, wenn es eine deutliche Wettbewerbsverzerrung gibt oder wenn Preise über einen längeren Zeitraum unverhältnismäßig hoch bleiben. Es fordert auch eine genauere Definition des Begriffs "Zugang" als die Kommission und mehr Transparenz in der Frage des Roaming, sowohl auf internationaler Ebene (wo ein Netzwerk von den Abonnenten eines ausländischen Netzwerks genutzt werden kann) als auch auf nationaler Ebene (wo neue Anbieter zu Beginn die Einrichtungen von bestehenden Anbietern nutzen können). Das Parlament nahm auch den Bericht des finnischen MdEP Reino Paasilinna über den Vorschlag der Kommission für eine gemeinsame Rahmenrichtlinie für Telekommunikationsnetzwerke an. Es verabschiedete 77 Änderungen, die vom Ausschuss für Industrie bezüglich dieser Richtlinie vorgeschlagen wurden. Die Richtlinie hat zum Ziel, eine harmonisierte Rahmenregelung mit abgestimmten Grundsätzen und Zielsetzungen in den Mitgliedstaaten der EU zu schaffen. Einige Änderungen befassen sich mit der Notwendigkeit, die Rolle der NRB zu klären. Den NRB zur Verfügung stehende Informationen müssen an die Kommission weitergeleitet werden, wenn sie für die Richtlinie der Kommission ausschlaggebend sind. Diese Informationen müssen vertraulich bleiben, können aber an andere Mitgliedstaaten weitergegeben werden, außer dies wurde von der zuständigen NRB explizit untersagt. Außerdem wurde eine Änderung verabschiedet, dass ein angemessener Zeitraum für Stellungnahmen eingeräumt werden sollte, bevor eine NRB Maßnahmen zur Marktregulierung ergreift. Thema einer weiteren Änderung war die Klärung der Definition einer "beträchtlichen Marktmacht". Laut Parlament soll eine Marktmacht bereits dann bestehen, wenn "der Anbieter dauerhaft eine starke ökonomische Stellung innehat, die ihm ermöglicht, unabhängig von seinen Konkurrenten, Kunden und Konsumenten aufzutreten. Auch wenn er die Möglichkeit besitzt, den Zugang zu Teilnehmern durch andere Telekomanbieter einzuschränken, oder wenn eine ausreichende Marktposition in jedem Segment der Versorgungskette besteht, sodass der Wettbewerb merklich gestört werden kann, ist eine solche Macht gegeben. Der Vorschlag bezieht sich auch auf zwei Anbieter, die ihre beträchtliche Marktmacht zusammenführen." Schließlich stimmte das Parlament für einen Bericht der deutschen Angelika Niebler (MdEP) bezüglich der von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinie über die Regulierung der Genehmigungs- und Lizenzverfahren elektronischer Kommunikationsnetzwerke und Kommunikationsdienstleistungen. Diese wird die derzeit gültige Richtlinie 97/13/EG ersetzen, die nicht in der Lage war, abzusichern, dass die Lizenzverfahren in den Mitgliedstaaten einheitlich organisiert werden. Es gibt Unterschiede bei der Dauer, den Inhalten und den Kosten. Das Parlament erklärt sich mit der grundsätzlichen Linie des Kommissionsvorschlags einverstanden, hat jedoch einige Änderungsvorschläge zur Klarstellung des Prozesses unterbreitet. In einer Änderung werden eine Reihe von Kriterien vorgeschlagen, die eine objektive Rechtfertigung für eine Lizenz verlangen. In einer weiteren Änderung wird dazu aufgefordert, die Kosten für eine Lizenz über die Lizenzdauer hinweg gleichmäßig zu verteilen. Die Mitgliedstaaten werden auch aufgefordert, während der Gültigkeitsdauer einer Lizenz nicht in die Lizenzbedingungen einzugreifen oder diese zu ändern, es sei denn, dies ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich. In diesem Fall sollte den Anbietern eine Entschädigung angeboten werden. Schließlich betonte das Parlament, dass ein besseres Gleichgewicht zwischen den Frequenzen der privaten und öffentlichen Dienstleistungsanbieter geschaffen werden müsse.