Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch de
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-12-21

Article available in the following languages:

Parlamentsausschuss uneins über Gentests

Die Sitzung des nichtständigen Ausschusses für Humangenetik am 26. und 27.März war geprägt von unterschiedlichen Standpunkten seiner Mitglieder zur Frage der post- und pränatalen genetischen Tests. Während einige Mitglieder betonten, dass die Chancen von Eltern, die unter schw...

Die Sitzung des nichtständigen Ausschusses für Humangenetik am 26. und 27.März war geprägt von unterschiedlichen Standpunkten seiner Mitglieder zur Frage der post- und pränatalen genetischen Tests. Während einige Mitglieder betonten, dass die Chancen von Eltern, die unter schweren Krankheiten leiden, gesunde Kinder zu bekommen, verbessert werden müssen, standen andere der gezielten Vernichtung von Embryos mit genetischen Defekten sehr kritisch gegenüber. Dr. Hille Haker vom Zentrum für Ethik in den Wissenschaften der Universität Tübingen beklagte, dass pränatale Tests, die genetische Anomalien erkennen lassen, stets zur Vernichtung des Embryos führen, auch wenn in Einzelfällen eine postnatale Behandlung möglich ist. Sie stellte außerdem die ethische Grundlage der Auswahl gesunder Embryos in Frage. Im Gegensatz dazu vertrat Professor Paul Devroey vom Zentrum für Reproduktionsmedizin der Université Libre de Bruxelles die Meinung, solche Tests böten die Chance, die Übertragung einer Krankheit von einer Generation auf die nächste zu stoppen, räumte jedoch ein, die Tests hätten noch eine recht hohe Fehlerquote. Die meisten MdEP waren sich einig, dass sowohl das Recht zu wissen als auch das Recht nicht zu wissen wichtig seien, wobei sich der belgische Abgeordnete Paul Lannoye jedoch fragte, wie das Recht nicht zu wissen in der Informationsgesellschaft gewährleistet werden könne. Die irische Abgeordnete Avril Doyle kritisierte Wissenschaft und Politik dafür, dass sie auf die Ankündigung von Plänen zum Klonen zu reproduktiven Zwecken in Fällen, in denen ein Ehepaar keine Kinder haben kann, nicht reagierten. Die Gastredner bemerkten jedoch, dass der Medienrummel nach dieser Ankündigung die tatsächlichen Folgen der bahnbrechenden wissenschaftlichen Leistungen auf diesem Gebiet in den Hintergrund treten ließ. Ein Bericht, der am 29.März vom Wissenschafts- und Technologieausschuss des Oberhauses des britischen Parlaments vorgelegt wurde, verlangt neue Gesetze und Investitionen, um das gesamte Potenzial der humanen Genforschung maximal zu nutzen. Er verweist auf Gendatenbanken, die ein wichtiges Hilfsmittel zur Veranschaulichung ihres Nutzens seien. "Gendatenbanken sind der Schlüssel zum medizinischen Nutzen des Humangenom-Projekts", sagte Lord Oxburgh, der Leiter der britischen Untersuchung. "Sie helfen uns zu verstehen, wie stark die Gesundheit von ererbten Genen und wie stark sie von der Lebensweise beeinflusst wird, und was man daran ändern kann." Die Lords stellten jedoch fest, dass für menschliche Gendatenbanken besondere Regelungen weder notwendig noch durchführbar sind, da darin persönliche Daten enthalten sind, die unter den gesetzlichen Datenschutz fallen.

Mein Booklet 0 0