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Analyse des Programms Sokrates

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für allgemeine Aktionen betreffend Beobachtung und Analysen des Programms Sokrates veröffentlicht. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Aktion "Beobachtung von Bildungssystemen, Bildungspoliti...

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für allgemeine Aktionen betreffend Beobachtung und Analysen des Programms Sokrates veröffentlicht. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Aktion "Beobachtung von Bildungssystemen, Bildungspolitiken und Innovationen im Bildungsbereich" und sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung und Erleichterung des Informations- und Erfahrungsaustauschs in Bildungsfragen zwischen den am Programm Sokrates teilnehmenden Ländern vor. Das Programm Sokrates steht den EU-Mitgliedstaaten, den EFTA/EWR-Ländern und den beitrittswilligen Ländern zur Teilnahme offen. Die Förderanträge können von Einrichtungen aus jedem der genannten Länder eingereicht werden oder diese betreffen. Für Nicht-EU-Mitgliedstaaten bedarf die Gewährung einer finanziellen Unterstützung im Hinblick auf eine Teilnahme der betreffenden Einrichtungen des rechtzeitigen Abschlusses einer rechtlich bindenden, einschlägigen Übereinkunft zwischen der Gemeinschaft und dem betreffenden Land im Rahmen des Verfahrens für die Auswahl der Anträge auf finanzielle Unterstützung. Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen möchte die Kommission Tätigkeiten folgender Art finanziell unterstützen: - Vernetzung von Instituten und anderen Einrichtungen, die zur Durchführung von Analysen über Bildungssysteme und -politiken qualifiziert sind, sowie der Organisationen, die an der Bewertung der Qualität des Bildungswesens mitwirken; - Studien, Analysen, Pilotprojekte, Seminare und Austausch von Sachverständigen sowie sonstige zweckdienliche Aktionen mit Bezug zu bildungspolitischen Fragen von gemeinsamem Interesse zu vorrangigen Themen, die vom Rat festgelegt wurden. Bevorzugt werden bei der Auswahl der Projekte die Vorschläge, die: - die vorrangigen nachfolgend aufgeführten Themen zum Gegenstand haben; - Einrichtungen aus mindestens fünf der am Programm Sokrates beteiligten Länder aktiv involvieren; - deutlich aufzeigen, welcher zusätzliche Nutzen sich auf europäischer Ebene aus ihnen ergibt und welches ihre potenzielle Multiplikatorwirkung ist, insbesondere hinsichtlich der möglichen Folgewirkungen in Sachen Erfahrungsaustausch für eine signifikante Zahl der an dem Programm teilnehmenden Länder mit unterschiedlich strukturierten Bildungssystemen; - herausstellen, welcher zusätzliche Nutzen sich aus ihnen gegenüber bereits durchgeführten Tätigkeiten ergibt. Empfohlen wird diesbezüglich insbesondere, die verfügbaren Ergebnisse aus Projekten zu berücksichtigen, die im Rahmen der Aktion III.3.1 während der ersten Phase des Programms Sokrates finanziert wurden. Ferner wird den Bewerbern empfohlen, von den Projekten Kenntnis zu nehmen, die unter dem ersten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen betreffend Aktion 6 für eine Finanzierung berücksichtigt worden sind; - soweit sie sich auf bereits vorliegende relevante Studien oder Angaben in diesem Bereich stützen - darauf abzielen, vergleichende Synthesen zu erstellen, und ausführlich darlegen, wie die diesbezüglichen Tätigkeiten künftig weitergeführt werden sollen; - wenn sie eine Zusammenstellung neuer Daten beinhalten - deutlich herausstellen, welche Methodik angewandt und nach welchem System vorgegangen werden soll, um die Stichhaltigkeit der gesammelten Daten zu bewerten; - ggf. prospektive Aspekte umfassen, d.h. Projekte zur Identifizierung und Projizierung von Trends und potenziellen Innovationen in dem anstehenden Bereich sowie deren künftige Weiterentwicklung; - Maßnahmen zur Sicherstellung des Follow-up und der Bewertung der im Rahmen des Projekts erwarteten Ergebnisse beinhalten. Es werden drei vorrangige Themen vorgeschlagen: A- Die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Beschäftigungspolitiken. B- Qualitative Aspekte der Bildung. C- Förderung der Mobilität. A- Ziele und vorrangige Themen - Anpassung der Bildungsinhalte an die Arbeitsmarktbedürfnisse - Unterstützung benachteiligter Jugendlicher - lebensbegleitende allgemeine Bildung B- Benchmarking Globales Ziel der unter dieses Thema fallenden Tätigkeiten ist es, unter Zugrundelegung von Indikatoren und Bezugsgrößen (Benchmarking) die Debatte über die Qualität der Bildung auf europäischer Ebene zu fördern. Die Tätigkeiten, für die eine finanzielle Förderung beantragt wird, sollen den in diesem Bereich bereits von anderen Organisationen gewonnenen Erkenntnissen Rechnung tragen, dabei aber auch die für die EU spezifischen Indikatoren und Leistungsvergleichsmethoden in den Vordergrund stellen. Die entsprechenden Tätigkeiten sollen zur Förderung des Austauschs von Informationen, Erfahrungen und vorbildlichen Praktiken bei der Handhabung von Benchmarking-Verfahren zur Bewertung der Qualität im Bildungsbereich beitragen. In den eingereichten Vorschlägen sind die auf nationaler und internationaler Ebene bereits gehandhabten Benchmarking-Verfahren und die entsprechenden Folgewirkungen für Politik und Praxis zu analysieren. C- Vorrangige Tätigkeiten - Erstellung einer Bestandsaufnahme zum Phänomen der Mobilität - Definition der für diese Bestandsaufnahme heranzuziehenden Methodik sowie der statistischen Parameter - Machbarkeitsprüfungen für diese Bestandsaufnahme - Sammlung von spezifischen und verwertbaren Informationen zur Mobilität - Analyse von mobilitätsfördernden und mobilitätshemmenden Faktoren - Analyse der Mobilität im Rahmen bilateraler Aktionen - Analyse der Auswirkungen und positiven Ergebnisse der Mobilität in persönlicher und beruflicher Hinsicht. Die finanzielle Unterstützung der Kommission kann bis zu 300.000 Euro pro Jahr betragen, wobei diese Höchstgrenze nur in Ausnahmefällen erreicht wird. Die gewährte Beihilfe beträgt in der Regel maximal 50 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Für Konferenzen und Seminare beläuft sich der Beihilfehöchstsatz auf 40.000 Euro. Insgesamt stehen für die im Rahmen dieses Aufrufs förderungsfähigen Tätigkeiten Haushaltsmittel in Höhe von etwa 1.500.000 Euro bereit. Weitere Informationen sind unter der folgenden Website abrufbar: URL: http://europa.eu.int/comm/education/socrates/observation/call.html(öffnet in neuem Fenster) oder können angefordert werden bei: Herrn Anders Hingel Europäische Kommission Generaldirektion Bildung und Kultur "Entwicklung der Berufsbildungspolitik" Referat B-7 Rue de la Loi/Wetstraat 200 B-1049 Brüssel Fax: +32-2-299 22 31 E-mail: UNITE-A1@ec.europa.eu