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Deutsche Forschungsgemeinschaft befürwortet Standardisierung und Zusammenarbeit in der Forschung an embryonalen Stammzellen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die zentrale staatliche Finanzierungsstelle für die akademische Forschung in Deutschland, hat sich für die schrittweise Einführung von Standards und die internationale Zusammenarbeit in der Forschung an "überzähligen" Embryonen unter ...

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die zentrale staatliche Finanzierungsstelle für die akademische Forschung in Deutschland, hat sich für die schrittweise Einführung von Standards und die internationale Zusammenarbeit in der Forschung an "überzähligen" Embryonen unter strengen Auflagen ausgesprochen. Die DFG ist sich der Problematik der Herstellung frühen menschlichen Lebens zu Forschungszwecken bewusst, gleichzeitig ist sie jedoch davon überzeugt, dass ihre Empfehlungen einerseits dem deutschen Verfassungsverständnis und Rechtsempfinden, andererseits aber auch einem Menschenbild entsprechen, das der wissenschaftlichen Forschung wie auch den berechtigten Interessen kranker Menschen gerecht wird. Nach Ansicht der DFG ist die Beteiligung deutscher Wissenschaftler an der Forschung an menschlichen Stammzellen zulässig, wenn zwei Maßnahmen ergriffen werden. In erster Linie müsse die internationale institutionelle Zusammenarbeit gewährleistet sein, und zweitens sei auf der politischen Ebene eine Diskussion über die deutsche Beteiligung an der Gewinnung von Embryonen-Stammzellen notwendig. Die DFG empfiehlt die Einrichtung der institutionellen internationalen Zusammenarbeit mit Unterstützung der DFG, die wiederum die Aufgabe hätte, die Anforderungen für die notwendigen Zelllinien zu formulieren, diese zu standardisieren und ihre Übertragung in die wissenschaftliche Praxis zu gewährleisten. Werde diese Lösung verfolgt, könnten deutsche Wissenschaftler nach Ansicht der DFG sich an der internationalen Forschung an embryonalen Stammzellen beteiligen, ohne dass dazu die geltenden Gesetze zum Schutz von Embryonen geändert werden müssten. Die DFG schlägt, falls erforderlich, dem Gesetzgeber vor, in Überlegungen einzutreten, Wissenschaftlern in Deutschland die Möglichkeit zu eröffnen, aktiv an der Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzelllinien zu arbeiten. Eine solche Möglichkeit dürfe sich allerdings ausschließlich auf Embryonen beziehen, die für eine künstliche Befruchtung hergestellt wurden, aber für diese nicht mehr eingesetzt werden können. Die DFG ist jedoch der Ansicht, dass die Verwendung von gewebespezifischen (adulten) Stammzellen als Alternative zu menschlichen embryonalen Stammzellen in allen Überlegungen Vorrang haben muss. Nach Ansicht der DFG soll die Feststellung der ethischen Vertretbarkeit der Gewinnung von und der Forschung an embryonalen Stammzellen in jedem Einzelfall durch eine unabhängige, pluralistisch zusammengesetzte Kommission auf Bundesebene erfolgen. Die DFG ist der Ansicht, dass die Wissenschaft seit ihrem letzten Bericht vom März1999 einen Stand erreicht hat, der sowohl potenzielle Patienten als auch Wissenschaftler in Deutschland nicht mehr von diesen Entwicklungen ausschließen sollte. Die Herstellung von Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken lehnt die DFG ab und verweist dazu auf das so genannte "Dolly-Verfahren". Sowohl das reproduktive als auch das therapeutische Klonen hält die DFG weder für naturwissenschaftlich begründbar noch ethisch zu verantworten. Dieser Ansicht widerspricht nun Luca Coscioni, der unter amiotropher lateraler Sklerose leidet und für das italienische Parlament kandidiert. Mit seiner Kandidatur verbindet Coscioni die Hoffnung, das in Italien geltende Verbot der Stammzellenforschung aufzuheben. Er führt dazu an, dass eine Heilung möglich sein kann, wenn den Wissenschaftlern erlaubt wird, mit überzähligen Embryonen zu experimentieren, die bei einer Fruchtbarkeitsbehandlung anfallen und normalerweise beseitigt werden. "Der Vatikan kann von mir aus glauben, es sei fair, diese Embryonen wegzuwerfen statt sie in der Forschung zu verwenden und in den kommenden fünf bis zehn Jahren Millionen von Leben zu retten", sagte er angeblich. Inzwischen wurde dem US-amerikanischen Kongress ein erster Gesetzesvorschlag zum Verbot des Klonens von Menschen in den USA vorgelegt. Wenn dieser Vorschlag durchkommt, würde das Klonen von Menschen und die Einfuhr von menschlichen Klonen auf Bundesebene unter Strafe gestellt, was in fünf US-Bundesstaaten bereits der Fall ist.

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