Stellungnahme der EWS: EFR sollte mittelfristiges politisches Ziel sein
"Der EFR muss als mittelfristiges politisches Ziel und als Modell angesehen werden, an dem man Entscheidungen bezüglich der Forschungsstruktur und Forschungsfinanzierung messen kann", so heißt es in dem Positionspapier der Europäischen Wissenschaftsstiftung (EWS) zum Vorschlag der Europäischen Kommission für das nächste Rahmenprogramm. Die EWS ist eine europäische Vereinigung von 67 großen nationalen Finanzierungsstellen, die sich in 24 Ländern der Grundlagenforschung widmen. Die EWS begrüßt die Vorschläge, fordert jedoch eine Verpflichtung zu Investitionen in die Grundlagenforschung, maßgeschneiderte Finanzierungspolitiken je nach Gebiet, einen Interessensausgleich und eine Kontinuität zwischen den Rahmenprogrammen. "Investitionen in die Grundlagenforschung sind unerlässlich und die EWS spricht sich stark dafür aus, dass die EU-Mitgliedstaaten, die anderen Länder des EWR [Europäischer Wirtschaftsraum] und die Beitrittskandidaten sich auf hoher Ebene zu einer Erklärung bezüglich dieser Investitionen verpflichten", so heißt es in dem Positionspapier. Ein Kriterium zur Messung des Erfolgs des EFR werde seine Auswirkung auf die Stimulierung von Investitionen auf nationaler Ebene sein, mit einer Konvergenz in Bezug auf zuvor festgelegte Ziele, so wird im Papier weiter ausgeführt. Die EWS behauptet, dass "die Beschreibungen der detaillierten Methoden für die Durchführung des Programms nicht deutlich genug sind". Nach Meinung der Stiftung sollte es ein Mittel geben, um die Instrumente und die Mechanismen des Programms auf die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen wissenschaftlichen Gebiete und die im Vorschlag genannten Probleme abzustimmen. Dies würde ein Gleichgewicht zwischen groß und klein angelegten Finanzierungstätigkeiten für langfristige und kurzfristige Projekte und zwischen Verträgen und Zuschüssen schaffen. Hinsichtlich der integrierten Projekte, eines der vorgeschlagenen neuen Instrumente, wird in dem Papier darauf hingewiesen, dass zukünftige Finanzierungstätigkeiten sich auf die Zuteilung von groß angelegten Finanzierungen konzentrieren werden. Es wird auch der Sorge über die Auswirkungen einer solchen Politik Ausdruck verliehen. "Die strikte Anwendung des Prinzips der groß angelegten Finanzierungstätigkeit kann durchaus dazu führen, dass kleinere Länder von einer tatsächlichen vollen Beteiligung an dem Rahmenprogramm ausgeschlossen werden", wird in dem Papier geltend gemacht. Hinsichtlich der Anwendung von Artikel 169, wonach eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit Forschungs- und Entwicklungsprogrammen allein vorpreschen könnte, drängt die EWS auf ein sorgfältiges Gleichgewicht zwischen gemeinschaftlichen und sektoralen Interessen und zwischen nationalen und durch die Forschung angetriebenen Prioritäten. "Die Gefahr, dass Aktionen auf der Grundlage von Artikel 169 immer von den selben wenigen Mitgliedstaaten vorangetrieben werden, gibt auch einen Grund zur Sorge", wird in dem Papier hinzugefügt. Die EWS führt weiterhin aus, dass sie es für "undenkbar" hält, dass für jede Aktion, die sich aufgrund von Artikel 169 ergibt, ein Mitentscheidungsprozess stattfinden soll. In dem Dokument wird sich für mehr Kontinuität zwischen den Rahmenprogrammen ausgesprochen und behauptet, dass "die Unfähigkeit, länger als drei Jahre laufende Projekte zu finanzieren, ein großer Nachteil der vorherigen Rahmenprogramme darstellte". In dem Positionspapier wird eine Reihe von Bereichen dargestellt, wie z.B. klinische Tests, Umweltbeobachtung und Unterstützung für gemeinsame Infrastrukturen, die nach Auffassung der EWS durch die Beschränkung auf eine Laufzeit von höchstens drei Jahren behindert wurden. Die EWS fordert eine klarere Kontinuität und schlägt vor, dass einzelne Projekte über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden. Es sollte das Prinzip der "verlängerbaren Finanzierung" angenommen werden. Für die EWS hat die Vereinfachung der Teilnahme an den Rahmenprogrammen, sowohl durch Vereinfachung des Bewerbungsverfahrens als auch durch Verbesserung der Infrastrukturen, Priorität. Die EWS weist darauf hin, dass das Rahmenprogramm "ständig unter einer inakzeptablen und zu hohen Anzahl von Bewerbungen gelitten hat", und verweist darauf, dass dies auf zu viele schlecht definierte Ziele und ungenügende Ressourcen zurückzuführen war. In der Stellungnahme wird ein Bewerbungsverfahren bestehend aus zwei Phasen vorgeschlagen, in dem vorläufige Projektentwürfe ausgesiebt werden. Eine reduzierte Anzahl von Vorschlägen, die in die zweite volle Bewerbungsphase gelangt, würde sowohl ein Zeit- als auch ein Geldersparnis für die europäische Forschungsgemeinschaft bedeuten. Zum Thema der Infrastrukturen wird in dem Papier auf die Erklärung der Straßburg-Konferenz im September 2000 verwiesen. Auf der Konferenz wurde erklärt, dass "die Bereitstellung von erstklassigen Infrastrukturen nun von aller höchster Bedeutung für die europäische Forschung ist, und eine erhebliche Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen wird ohne zusätzliche bedeutende Mittel von den einzelnen Staaten und der Europäischen Kommission nicht möglich sein". Die EWS ist der Ansicht, dass im Vorschlag der Kommission ausdrücklich auf diese Arbeitsweise hingewiesen werden sollte und dass neue Finanzierungsmöglichkeiten für die Entwicklung von Infrastrukturen Berücksichtigung finden müssten, beispielsweise mittels der Strukturfonds. Dies gelte insbesondere für die Beitrittskandidaten.