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Liikanen: Entbündelung der Teilnehmeranschlüsse muss schneller voranschreiten - ansonsten drohen Strafen

Kommissionsmitglied Erkki Liikanen (Unternehmen und Informationsgesellschaft) erhielt die volle Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments, als er am 12.Juni den Mitgliedstaaten mit rechtlichen Schritten drohte, falls sie bis Oktober keine Fortschritte bei der Um...

Kommissionsmitglied Erkki Liikanen (Unternehmen und Informationsgesellschaft) erhielt die volle Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments, als er am 12.Juni den Mitgliedstaaten mit rechtlichen Schritten drohte, falls sie bis Oktober keine Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Verordnung über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss machen. Vor dem Industrieausschuss in Straßburg wies Liikanen darauf hin, dass bisher nur neun Mitgliedstaaten die Entbündelung der Teilnehmeranschlüsse durchgeführt hätten, obwohl die entsprechende Verordnung der EU seit dem 1.Januar 2001 in Kraft sei. Sie verlangt die Liberalisierung des letzten Leitungsabschnitts zwischen dem Teilnehmer und dem Netz. Dieser Abschnitt ist oft Eigentum der etablierten Betreiber, die in den Mitgliedstaaten früher das Fernsprechmonopol besaßen. In den Ländern, in denen bisher keine Konkurrenz zugelassen wurde, liegen die Preise deutlich höher als in jenen, die ihre Teilnehmeranschlüsse bereits entbündelt haben. Dies hat gleichzeitig die Verbreitung des Internet verzögert. Liikanen erklärte, es sei ihm bewusst, dass die Entbündelung der Teilnehmeranschlüsse nicht über Nacht geschehen könne, und er wisse, dass die Umstellung zahlreiche Veränderungen, u.a. in den Bereichen Software, Anordnung der Ausrüstung und Preisgestaltung, mit sich bringt. Außerdem gehe er davon aus, dass die nationalen Regulierungsbehörden (NRB) sich mit diesen Fragen beschäftigen. "Nach unserem Dafürhalten waren die nationalen Regulierungsbehörden wirklich sehr bemüht, diese Probleme in den Griff zu bekommen", sagte er. Er verwies jedoch darauf, dass die europäische Verordnung in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, d.h. sie erfordert keine Übernahme in das nationale Recht, sodass die Umsetzung in den Mitgliedstaaten eigentlich schneller voranschreiten sollte. Einer der Hauptgründe, warum bisher keine Verletzungsverfahren gegen bestimmte Mitgliedstaaten angestrebt wurden, sei, dass ein solcher Schritt zurzeit wohl eher kontraproduktiv sei, denn die NRB täten weiter ihr Bestes. "Unseres Erachtens würden Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt nur ablenken und keinen greifbaren Nutzen für neue Wettbewerbsteilnehmer bringen", so Liikanen. Er stellte jedoch klar, dass dies nur noch so lange gelte, bis sich bei den Vorbereitungen für den siebten Umsetzungsbericht im Oktober herausstelle, dass die nationalen Regulierungsbehörden die Umsetzung der Verordnung nicht betreiben. Mehrere MdEP, darunter der frühere Berichterstatter zu dieser Verordnung, der Brite Nicholas Clegg, forderten ebenfalls eine strengere Haltung. Nach seinem Dafürhalten sollten etablierte Unternehmen, die die Umsetzung der Verordnung hinauszögern, davor gewarnt werden, ihre letzte Chance nicht zu verspielen. Er zeigte sich besorgt darüber, dass die Telefonriesen technische Gründe für die Verzögerung der Umsetzung anführten und im Fall der tatsächlichen Umsetzung Tochter- oder verbundene Unternehmen bevorzugt behandeln.