Erstellung von nationalen Programmen zur gemeinsamen Umsetzung in beitrittswilligen Ländern
Die GD Umwelt der Europäischen Kommission hat eine Vorinformation einer Ausschreibung für eine Studie über die Erstellung von nationalen Programmen zur gemeinsamen Umsetzung (JI-Programme) in beitrittswilligen Ländern bekannt gegeben. Die Studie wird Folgendes beinhalten: - Eine Machbarkeitsstudie soll durchgeführt werden, die spezifische Bedürfnisse in Zusammenhang mit dem Aufbau von Know-how jener beitrittswilligen Länder beschreiben soll, die im Anhang B zum Kyoto-Protokoll betreffend die Durchführung der gemeinsamen Umsetzung gemäß Artikel 6 des Kyoto-Protokolls aufgeführt sind. Die Studie muss Empfehlungen für künftige Finanzierungsvorschläge enthalten. Besondere Aufmerksamkeit ist der Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Schulung, Informationsaustausch, Festlegung von Bestimmungen und Modalitäten sowie Vernetzung von maßgeblichen Organisationen in beitrittswilligen Ländern betreffend die Durchführung der gemeinsamen Umsetzung zu widmen. - Auf der Grundlage der Ergebnisse der oben genannten Fallstudien sollen einfache und effiziente Modalitäten und Verfahren für eine frühzeitige und praktische Durchführung der gemeinsamen Umsetzung im Rahmen des Kyoto-Protokolls durch beitrittswillige Länder empfohlen werden. Die Empfehlungen sollen die Kompatibilität mit sämtlichen Entscheidungen sicherstellen, die von den UNFCCC-Parteien mit Blick auf die Umsetzung von Artikel 6 des Kyoto-Protokolls verabschiedet wurden. Die Empfehlungen sollen ferner darauf abzielen, die Erstellung nationaler Programme betreffend die gemeinsame Umsetzung in den von der Studie betroffenen beitrittswilligen Ländern zu erleichtern. Die Studie hat der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die beitrittswilligen Länder verpflichtet sind, ihre Rechtsvorschriften an den "Gemeinsamen Besitzstand" anzunähern. Diese Annäherung ist eine wesentliche Bedingung für den Beitritt zur Europäischen Union.