Europäisches Gemeinschaftspatent setzt Zusammenarbeit voraus
Vertreter der Europäischen Kommission betonten am Freitag, den 12.Oktober dass die Unterstützung durch zahlreiche Generaldirektionen notwendig sei, damit das europäische Gemeinschaftspatent Wirklichkeit wird. Im Rahmen einer Diskussion zu diesem Thema beim norwegischen Forschungs- und IT-Forum in Brüssel verwies Denis Dambois, europäischer Patentanwalt bei der GD Forschung, darauf, dass die finanziellen, sprachlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Gemeinschaftspatent eine gemeinsame Herangehensweise erforderten. Als einschlägiges Beispiel für die immer größere Bedeutung dieses Patents für zahlreiche Bereiche verwies er auf die Auswirkungen des im Vorschlag für einen Europäischen Forschungsraum (EFR) enthaltenen geistigen Eigentumsrechts: "Indem die Integration von Forschung und Innovation gefördert wird, könnte sich ein Ausweg aus dem europäischen Paradox zwischen guter Forschungsarbeit, aber mangelhafter Nutzung der Ergebnisse ergeben", sagte er. Hätte das Patent Erfolg, ergäbe sich eine bessere Integration der Innovation in die europäische Forschungspolitik und Prozesse wie etwa die Rahmenprogramme. Allerdings räumte er ein, dass es in den verschiedenen GD zahlreiche Interessen gibt, die es bei der Umsetzung zu berücksichtigen gilt. Von besonderem Interesse für die GD Forschung seien jedoch Fragen hinsichtlich der Patentierung neuer Technologien, der Rolle der geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Forschung zusammen mit Drittländern und der notwendigen Leitlinien im Bereich geistige Eigentumsrechte für die Ergebnisse der Rahmenprogramme. Daneben verlangte Dambois eine Studie über "geistige Eigentumsrechte in der von der öffentlichen Hand finanzierten Forschung", um bewährte Arbeitspraktiken in den Mitgliedstaaten zu bestimmen, wobei die Ergebnisse von einer Sachverständigengruppe zu bewerten seien. Ferner sollten die Regeln bezüglich der geistigen Eigentumsrechte im nächsten Rahmenprogramm vereinfacht werden. Eric Nooteboom, Referatsleiter in der GD Binnenmarkt, legte die Hauptanforderungen an ein europäisches Gemeinschaftspatent dar. Die vier Grundprinzipien sind für ihn Erschwinglichkeit, Rechtssicherheit, Effizienz in der Durchführung und Verständlichkeit. Außerdem konnte er anhand von Zahlen belegen, dass die mit der Beantragung eines Patents verbundenen Kosten unter anderem auf Grund der erforderlichen Übersetzungen in Europa deutlich höher als in Japan oder den USA sind. Nach seinem Dafürhalten bleiben noch Fragen offen, darunter die Rolle der nationalen Patentämter und der Europäischen Kommission innerhalb der neuen Organisationsstruktur, die Einrichtung eines einzigen, auf diesen Bereich spezialisierten europäischen Gerichtshofs zur Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten, die Lösung der Frage der Übersetzungen, was die Anzahl der Sprachen und die entsprechenden Kosten betrifft, und die Einigung über den Zeitplan zur Umsetzung der entsprechenden Gesetze. Luís Ferrão von der GD Unternehmen wies darauf hin, dass die bessere Zusammenarbeit zwischen den vorhandenen nationalen Patentämtern ein notwendiger erster Schritt sei, um die europäische Innovation zu fördern. Fertigkeiten, Wissen und Können könnten nach seinem Dafürhalten bei der Verbreitung von Informationen an die einzelnen Ämter ein besseres Umfeld für die Innovation schaffen. Durch die Verbreitung und Nachahmung der bewährten Arbeitspraktiken der nationalen Patentämter würden KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Forschungszentren in ganz Europa bessere Chancen erhalten, so Ferrão. Ferner bezeichnete Ferrão die CORDIS-Website als eine nützliche Informationsquelle für Fragen zum geistigen Eigentum in der EU.