Medizinische Forschung von Entscheidung des EuGH betroffen?
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat eine Klage der Niederlande gegen eine EU-Richtlinie über Biotechnologie-Patente von 1998 abgewiesen. Die Richtlinie, die 1998 erlassen wurde und bis Juli 2000 von den Mitgliedstaaten in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden sollte, erlaubt es Unternehmen, unter bestimmten Bedingungen Patente für Biotechnologie-Erfindungen, die auf tierischen, menschlichen oder pflanzlichen Quellen beruhen, anzumelden. Die Niederlande, unterstützt von Italien und Norwegen, fochten die Richtlinie an. Sie meinten, dass sie die menschliche Würde effektiv untergrabe, da sie eine Patentierung von Teilen des menschlichen Körpers erlaube. Der Gerichtshof wies die Klage ab und stellte klar, dass nur Verfahren, die auf Teilen des menschlichen Körpers beruhen, jedoch nicht die Körperteile selbst, patentiert werden können. Er gab das Beispiel, dass die Entdeckung eines Gens nicht patentierbar sei, jedoch die Nutzung dieses Gens in anschließenden industriellen Verfahren es sein könnte. Der Gerichtshof fügte hinzu, er sei der Meinung, dass die Richtlinie "ausreichenden Schutz" davor garantiere, dass der menschliche Körper zu einer patentierbaren Erfindung werde. Von Unterstützern der niederländischen Klage wurden Bedenken geäußert, dass eine mögliche Patentierung der medizinischen Forschung privater Unternehmen öffentliche Forschung auf dem gleichen Gebiet teurer oder gar unmöglich mache. Der Generalstaatsanwalt Francis Jacobs behauptete, die Auslegung der Klage sei nicht korrekt gewesen. Die Unterstützer der Klage, einschließlich der Grünen Partei, waren jedoch laut Berichten von der Entscheidung geschockt.