Mehr Freiheiten bei den Regeln zur RP6-Teilnahme sind gut - möglicherweise aber auch zu weitreichend? Fachleute von Universitäten geben neue Stellungnahme ab
"UNITE" (Universities International Team of Experts) hat eine Stellungnahme zu den "Regeln der Teilnahme am RP6 (Sechstes Rahmenprogramm)" abgegeben, in der mehr Freiheiten für Projektteilnehmer begrüßt werden, aber auch Einschränkungen dieser Freiheiten gefordert werden. UNITE besteht aus Vermittlern von europäischen Universitäten, die schon früher auf Einladung der Europäischen Kommission betreffend die Modalitäten der Rahmenprogramme (angefangen mit Verhandlungen über das Dritte Rahmenprogramm) Ratschläge erteilt haben. Das von UNITE erstellte Papier identifiziert die Möglichkeit einer Unvereinbarkeit, wenn die Projektbeauftragten der Kommission die Freiheit bekommen, Regeln für die praktische Umsetzung auf Programm- und Projektebene zu definieren. "[Es hat] den großen Vorteil, dass Kommissionsbeamte die Projekte/Netzwerke sowohl an die Bedürfnisse der Kommission als auch an die der Partner anpassen können, aber [es gibt] den großen Nachteil möglicher unvereinbarer Entscheidungen für verschiedene Projekte und Programme, d.h. es werden Regeln angewandt, die in keinem Rechtsdokument festgelegt sind; darüber hinaus ist es möglich, dass während der Laufzeit eines Projekts überraschend Veränderungen der Bedingungen auftreten können", heißt es in dem Papier. UNITE rät dazu, die Freiheiten der Projektbeauftragten der Kommission "genau zu prüfen" und Kriterien wie "im Interesse des Projekts" als Einschränkung hinzuzufügen. UNITE begrüßt die Tatsache, dass die Konsortiumspartner die Ergebnisse ihrer Projekte entsprechend den Vorschlägen für das RP6 planen, durchführen und einsetzen können. "Auf diese Weise können die Teilnehmer die Entwicklungen des Projekts auf vielerlei Art optimieren, ohne durch EU-Verordnungen eingeschränkt zu sein." Dies wäre gut so, heißt es in dem Papier. Das Team von Fachleuten geht jedoch in seinen weiteren Ausführungen darauf ein, dass dies zu Problemen im Bereich der geistigen Eigentumsrechte (IPR) führen und für kleinere Projektteilnehmer wie KMU (kleine und mittlere Unternehmen) nachteilig sein könnte. UNITE argumentiert, dass sich kleinere Unternehmen auf externen Rat verlassen müssen, während größere Unternehmen "Nutzen aus ihrem umfassenden Wissen im Umgang mit Finanzen und IPR ziehen können". UNITE führt das Argument an, dass wenn zu viele Angelegenheiten für eine Verhandlung zwischen potenziellen Partnern offen gelassen werden, der Prozess der Bildung von Konsortien, der Erstellung von Vorschlägen, der Verhandlung von Verträgen und der Umsetzung von Projekten gebremst wird. Es würden hohe Kosten für die Beratung durch Fachleute für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) entstehen und einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Universitäten und der Industrie würden Steine in den Weg gelegt werden, "während sie bei der Festlegung von Bedingungen für jedes Projekt wieder und wieder den gleichen Weg beschreiten", argumentiert UNITE. Das Papier besagt ferner, dass mit dieser neuen Freiheit "große Unternehmen die Oberhand gewinnen [...]. Langfristig wird sich das als Phyrrus-Sieg erweisen: ein unausgeglichenes Konsortium, in dem sich die Partner hintergangen fühlen", meint die Expertengruppe. Sie fügen hinzu, dass Verhandlungen für kleinere an einer Teilnahme interessierte Unternehmen "hart und langwierig oder sogar aussichtslos" sein werden. Betreffend die Finanzierung lobte UNITE noch einmal die größere Freiheit sowohl für das Konsortium als auch für die Kommissionsbeamten, wies aber auch noch einmal auf mögliche Auswirkungen dieser Autonomie hin. In dem Papier wird die Frage aufgeworfen, warum es innerhalb der Vorschläge keine Einzelheiten über zulässige Kostensysteme gibt. "Der Gedanke, dieses auf Vertragsebene zu belassen [...] ist nicht akzeptabel, da auf diese Weise unklare Bedingungen aufkommen und vielleicht sogar eine Unvereinbarkeit entstehen kann", heißt es in dem Papier.